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Facebook

Stand: Nutzungsbedingungen wirksam ab 01.01.2025, KI-Training in der EU seit 27.05.2025

Vertragspartner für EU-Nutzer: Meta Platforms Ireland Limited

Analyse veröffentlicht am

Facebook verfolgt dich bis weit außerhalb der Plattform und stellt dich vor die Wahl, zu zahlen oder Werbung zu akzeptieren. Der EuGH und der BGH haben dir aber starke Hebel verschafft, bis hin zu 100 Euro für ein Datenleck.

Risiken & Schwächen

Tracking auch außerhalb der Plattform

Hohes Risiko

Meta erfasst über das Pixel und Partnerfirmen auch deine Aktivitäten außerhalb von Facebook, teils sogar ohne Konto. Diese Daten fließen in dein Werbeprofil. Der volle Umfang ist für Nutzer kaum überschaubar.

Zahlen oder Werbung akzeptieren

Hohes Risiko

Seit November 2023 stellt Meta EU-Nutzer vor die Wahl: Einwilligung in personalisierte Werbung oder kostenpflichtiges werbefreies Abo. Die EU-Kommission wertete das als Verstoß gegen den Digital Markets Act und verhängte am 23. April 2025 ein Bußgeld von 200 Millionen Euro.

KI-Training mit öffentlichen Inhalten

Hohes Risiko

Seit dem 27. Mai 2025 nutzt Meta öffentliche Beiträge, Kommentare und Profilangaben erwachsener EU-Nutzer fürs KI-Training. Ein Opt-out ist nur über ein Widerspruchsformular möglich, private Nachrichten sind laut Meta ausgenommen.

Datenteilung im Meta-Konzern

Hohes Risiko

Daten werden zwischen Facebook, Instagram, Messenger und weiteren Diensten zusammengeführt. Genau diese dienstübergreifende Zusammenführung ohne echte Einwilligung war Kern des Kartell- und EuGH-Verfahrens.

Weite Lizenz und Kontosperrung

Mittel

Du räumst Meta eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz an deinen Inhalten ein, solange sie nicht gelöscht sind. Zugleich darf Meta Konten mit weitem Ermessen sperren oder deaktivieren.

Einseitige Änderung der Bedingungen

Mittel

Meta kann die Bedingungen ändern, die Weiternutzung nach dem Stichtag gilt als Zustimmung, ohne dass du aktiv gefragt wirst. Wer nicht zustimmt, muss die Plattform verlassen.

Deine Hebel

Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.

Der EuGH stärkt deine Einwilligung

Nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2023 (C-252/21) kann Meta die umfassende Datenzusammenführung nicht mehr einfach über die AGB als vertragsnotwendig durchsetzen. Für weitreichendes Profiling braucht es grundsätzlich deine echte, freiwillige Einwilligung.

100 Euro für das Datenleck

Nach dem BGH-Urteil vom 18. November 2024 (VI ZR 10/24) begründet schon der bloße Kontrollverlust nach dem Scraping-Vorfall einen Schadensersatz von rund 100 Euro, ohne dass du einen konkreten Missbrauch nachweisen musst.

Widerspruch gegen KI-Training und Werbung

Gegen die Nutzung öffentlicher Inhalte fürs KI-Training und gegen Direktwerbung kannst du widersprechen (Art. 21 DSGVO). Bei Direktwerbung wirkt der Widerspruch sogar voraussetzungslos.

Auskunft und Löschung

Du kannst eine Kopie aller über dich gespeicherten Daten anfordern (Art. 15 DSGVO) und ihre Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO), etwa nach Kontoauflösung oder bei fehlender Rechtsgrundlage.

Beschwerderechte nach dem DSA

Der Digital Services Act gibt dir bei Content-Moderation und Kontosperrung eine Begründungspflicht, ein internes Beschwerdemanagement und außergerichtliche Streitbeilegung. Das begrenzt das weite Sperr-Ermessen aus den AGB.

Warst du vom Datenleck 2021 betroffen? Dann kannst du dich auf das BGH-Urteil stützen und rund 100 Euro Schadensersatz fordern, allein wegen des Kontrollverlusts über deine Daten.

Weitere Analysen

Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.