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Internet & Mobilfunk

1&1

Stand: Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1&1 Telecom GmbH, Fassung 25.06.2026

Vertragspartner: 1&1 Telecom GmbH

Analyse veröffentlicht am

Als vierter Netzbetreiber baut 1&1 ein eigenes Netz noch auf, die Abdeckung schwankt je nach Standort. Vertraglich gilt aber dasselbe TKG wie überall, mit monatlicher Kündbarkeit, Minderung und Entschädigung als deine Hebel.

Risiken & Schwächen

Junges Netz, schwankende Abdeckung

Hohes Risiko

1&1 betreibt als vierter Netzbetreiber ein eigenes Mobilfunknetz, dessen Flächenausbau noch nicht mit den etablierten Netzen mithält. Außerhalb des Eigenausbaus läuft der Betrieb über National Roaming bei einem Partnernetz. Je nach Wohnort kann die Qualität deutlich schwanken.

24 Monate Mindestlaufzeit

Mittel

Viele DSL- und Mobilfunktarife laufen mit 24 Monaten Erstlaufzeit. Danach begrenzt das TKG die Verlängerung auf monatliche Kündbarkeit, die lange Erstbindung bleibt aber bestehen. Wer die Kündigung verpasst, bleibt immerhin nur noch monatlich gebunden, nicht erneut zwei Jahre.

Drosselung nach Datenvolumen

Mittel

Nach Verbrauch des Inklusivvolumens drosseln die Mobilfunktarife die Geschwindigkeit deutlich, bis der neue Abrechnungszeitraum beginnt oder du nachbuchst. Die genauen Werte hängen vom Tarif ab und stehen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Bonitätsprüfung

Mittel

Vor dem Abschluss ist eine Bonitäts- und Identitätsprüfung üblich, die AGB verweisen auf Regelungen bei Zahlungsverzug und Sperren. Details stehen in der separaten Datenschutzinformation.

Hardware an den Vertrag gekoppelt

Mittel

Vergünstigte Endgeräte und Router werden oft an Laufzeit und Tarif gekoppelt, bei vorzeitiger Beendigung können Restforderungen für die Hardware anfallen. Gut zu wissen: Es gilt die freie Routerwahl per Gesetz, du musst keinen bestimmten Router mieten.

Deine Hebel

Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.

Monatlich kündbar nach der Erstlaufzeit

Die Erstlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten, danach ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG). Der Anbieter muss dir zusätzlich eine Option mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten.

Minderung bei zu langsamem Netz

Weicht deine echte Geschwindigkeit erheblich und dauerhaft von der zugesagten ab, darfst du den Preis mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 TKG). Als Nachweis dient die offizielle Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Kostenlos raus bei Preiserhöhung

Jede einseitige Vertragsänderung zu deinem Nachteil, vor allem eine Preiserhöhung, gibt dir ein kostenfreies Sonderkündigungsrecht binnen drei Monaten nach der Benachrichtigung (§ 57 TKG).

Entschädigung bei Störung und Termin

Wird eine gemeldete Störung nicht binnen zwei Tagen behoben, gibt es ab Tag 3 Pauschalentschädigung (Tag 3 und 4 je 5 Euro oder 10 Prozent, ab Tag 5 je 10 Euro oder 20 Prozent), § 58 TKG. Dasselbe gilt bei einem verpassten Technikertermin.

30 Tage testen plus Widerruf

Bei Online- oder Telefonabschluss hast du 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht (§ 355 BGB). 1&1 bewirbt zusätzlich eine freiwillige Zufrieden-oder-Geld-zurück-Zusage über 30 Tage.

Der stärkste Hebel bei 1&1 ist die Netzfrage: Miss deine echte Geschwindigkeit mit der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Weicht sie stark ab, kannst du mindern oder sogar außerordentlich kündigen.

Weitere Analysen

Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.