1&1
Stand: Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1&1 Telecom GmbH, Fassung 25.06.2026
Vertragspartner: 1&1 Telecom GmbH
Analyse veröffentlicht am
Als vierter Netzbetreiber baut 1&1 ein eigenes Netz noch auf, die Abdeckung schwankt je nach Standort. Vertraglich gilt aber dasselbe TKG wie überall, mit monatlicher Kündbarkeit, Minderung und Entschädigung als deine Hebel.
Risiken & Schwächen
Junges Netz, schwankende Abdeckung
Hohes Risiko1&1 betreibt als vierter Netzbetreiber ein eigenes Mobilfunknetz, dessen Flächenausbau noch nicht mit den etablierten Netzen mithält. Außerhalb des Eigenausbaus läuft der Betrieb über National Roaming bei einem Partnernetz. Je nach Wohnort kann die Qualität deutlich schwanken.
24 Monate Mindestlaufzeit
MittelViele DSL- und Mobilfunktarife laufen mit 24 Monaten Erstlaufzeit. Danach begrenzt das TKG die Verlängerung auf monatliche Kündbarkeit, die lange Erstbindung bleibt aber bestehen. Wer die Kündigung verpasst, bleibt immerhin nur noch monatlich gebunden, nicht erneut zwei Jahre.
Drosselung nach Datenvolumen
MittelNach Verbrauch des Inklusivvolumens drosseln die Mobilfunktarife die Geschwindigkeit deutlich, bis der neue Abrechnungszeitraum beginnt oder du nachbuchst. Die genauen Werte hängen vom Tarif ab und stehen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Bonitätsprüfung
MittelVor dem Abschluss ist eine Bonitäts- und Identitätsprüfung üblich, die AGB verweisen auf Regelungen bei Zahlungsverzug und Sperren. Details stehen in der separaten Datenschutzinformation.
Hardware an den Vertrag gekoppelt
MittelVergünstigte Endgeräte und Router werden oft an Laufzeit und Tarif gekoppelt, bei vorzeitiger Beendigung können Restforderungen für die Hardware anfallen. Gut zu wissen: Es gilt die freie Routerwahl per Gesetz, du musst keinen bestimmten Router mieten.
Deine Hebel
Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.
Monatlich kündbar nach der Erstlaufzeit
Die Erstlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten, danach ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG). Der Anbieter muss dir zusätzlich eine Option mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten.
Minderung bei zu langsamem Netz
Weicht deine echte Geschwindigkeit erheblich und dauerhaft von der zugesagten ab, darfst du den Preis mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 TKG). Als Nachweis dient die offizielle Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.
Kostenlos raus bei Preiserhöhung
Jede einseitige Vertragsänderung zu deinem Nachteil, vor allem eine Preiserhöhung, gibt dir ein kostenfreies Sonderkündigungsrecht binnen drei Monaten nach der Benachrichtigung (§ 57 TKG).
Entschädigung bei Störung und Termin
Wird eine gemeldete Störung nicht binnen zwei Tagen behoben, gibt es ab Tag 3 Pauschalentschädigung (Tag 3 und 4 je 5 Euro oder 10 Prozent, ab Tag 5 je 10 Euro oder 20 Prozent), § 58 TKG. Dasselbe gilt bei einem verpassten Technikertermin.
30 Tage testen plus Widerruf
Bei Online- oder Telefonabschluss hast du 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht (§ 355 BGB). 1&1 bewirbt zusätzlich eine freiwillige Zufrieden-oder-Geld-zurück-Zusage über 30 Tage.
Quellen
Weitere Analysen
Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.