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Stand: AGB und Leistungsbeschreibungen je Tarif (telekom.de/agb), Tarifgeneration ab 01.04.2025

Vertragspartner: Telekom Deutschland GmbH

Analyse veröffentlicht am

Mehrere Preisrunden bis 2026, 24 Monate Bindung und Bonitätsprüfung. Doch das gleiche TKG, das den Konzern zur Vertragsänderung zwingt, gibt dir das Sonderkündigungsrecht und die Entschädigung in die Hand.

Risiken & Schwächen

Preiserhöhungen 2023 bis 2026

Hohes Risiko

Die Telekom hat mehrfach erhöht: pauschal 2 Euro im Monat für ältere Anschlüsse, Wegfall des MagentaEINS-Vorteils, die zweite Zusatzkarte von 9,95 auf 14,95 Euro und eine weitere Festnetz-Erhöhung zum 1. April 2026. Wichtig: Die bekannten Urteile zu unwirksamen Preisklauseln betreffen Netflix und Spotify, nicht die Telekom.

24 Monate plus Verlängerung

Mittel

Verträge laufen regelmäßig mit 24 Monaten Erstlaufzeit. Die automatische Verlängerung ist durch das TKG entschärft, bleibt aber ein Bindungsrisiko: Wer die Kündigung verpasst, sitzt im alten Tarif fest, während der Markt bessere Angebote hat.

Bonitätsprüfung und SCHUFA

Mittel

Vor dem Abschluss fragt die Telekom deine Bonität ab, unter anderem bei der SCHUFA. Folgen können Ablehnung, Vorauskasse oder nur eingeschränkte Tarife sein.

Gekoppelte Hardware-Finanzierung

Mittel

Die Smartphone-Finanzierung wird oft mit dem Tarif verbunden. Das macht die Gesamtkosten intransparent und bindet dich faktisch über die Gerätefinanzierung, mit getrennter Widerrufs- und Kündigungslogik von Tarif und Ratenkauf.

Datennutzung für Werbung

Gering

Die werbliche Nutzung deiner Daten läuft über Einwilligungen, die oft schon bei Vertragsschluss vorausgewählt sind. Du kannst jederzeit widersprechen, musst aber aktiv werden.

Deine Hebel

Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.

Monatlich kündbar nach der Erstlaufzeit

Nach den maximal 24 Monaten ist dein Vertrag mit nur einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG). Der Anbieter muss dir außerdem einen Alternativtarif mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten.

Kostenlos raus bei Preiserhöhung

Jede Preiserhöhung, die nicht rein vorteilhaft oder gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt dir ein kostenfreies Sonderkündigungsrecht (§ 57 TKG). Genau die aktuellen Erhöhungen der Telekom sind so ein Fall.

Minderung bei zu langsamem Netz

Weicht deine tatsächliche Geschwindigkeit erheblich und dauerhaft von der zugesagten ab, kannst du mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 TKG). Nachweis über die Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur, die Minderung richtet sich nach dem Verhältnis von Ist zu Soll.

Entschädigung bei Störung und Termin

Bei einem nicht binnen zwei Tagen behobenen Ausfall gibt es ab Tag 3 Pauschalentschädigung (Tag 3 und 4 je 5 Euro oder 10 Prozent, ab Tag 5 je 10 Euro oder 20 Prozent), § 58 TKG. Dasselbe gilt bei einem verpassten Technikertermin.

Rufnummernmitnahme gratis

Seit Ende 2021 ist die Rufnummernmitnahme kostenlos. Verzögert sich der Wechsel, hast du Anspruch auf bis zu 10 Euro Entschädigung pro Arbeitstag.

Zum Zero-Rating: Der EuGH kippte 2021 Angebote wie StreamOn wegen Verstoßes gegen die Netzneutralität. Für dich heißt das, kein Anbieter darf dir mehr eine solche Sonderoption als Vorteil verkaufen.

Weitere Analysen

Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.