Vodafone
Stand: AGB und EGB, Fassung Januar 2026 (vodafone.de/agb)
Vertragspartner: Vodafone GmbH bzw. Vodafone West GmbH (ehemaliges Unitymedia-Kabelgebiet)
Analyse veröffentlicht am
24 Monate Bindung, Drosselung und eine umstrittene Preiserhöhung, gegen die eine Sammelklage läuft. Aber das neue TKG gibt dir starke Hebel zurück, von der Entschädigung bei Störung bis zur Minderung bei zu langsamem Netz.
Risiken & Schwächen
Umstrittene Preiserhöhung bei Bestandskunden
Hohes RisikoVodafone hat ab 2023 die Grundpreise vieler Bestandskunden einseitig um rund 5 Euro im Monat angehoben. Der vzbv hält das für rechtswidrig und hat eine Sammelklage (Abhilfeklage) am OLG Hamm eingereicht, mit über 100.000 Anmeldungen. Der Ausgang ist noch offen.
24 Monate Mindestlaufzeit
MittelLaufzeittarife binden dich regelmäßig für volle 24 Monate. Innerhalb dieser Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, nur ein außerordentlicher Grund löst dich vorzeitig aus dem Vertrag. Das gesetzliche Maximum wird also voll ausgeschöpft.
Drosselung nach Datenvolumen
MittelIst das Highspeed-Volumen aufgebraucht, drosselt Vodafone die Geschwindigkeit deutlich, oft auf 32 bis 64 kbit/s, bis der neue Abrechnungszeitraum beginnt oder du kostenpflichtig nachbuchst. Die genauen Werte hängen vom Tarif ab.
Bonitätsprüfung und SCHUFA
MittelBeim Abschluss prüft Vodafone deine Bonität und übermittelt Vertrags- und mögliche Zahlungsstörungsdaten an Auskunfteien wie die SCHUFA. Das kann deine Kreditwürdigkeit beeinflussen.
Datennutzung für Werbung
GeringVodafone verarbeitet Bestands- und Nutzungsdaten und nutzt sie im zulässigen Rahmen auch für Werbung und Produktempfehlungen. Der Widerspruch ist möglich, steckt aber oft versteckt in den Datenschutzhinweisen.
Deine Hebel
Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.
Monatlich kündbar nach der Erstlaufzeit
Seit der TKG-Novelle darf sich dein Vertrag nach Ablauf der 24 Monate nur noch so verlängern, dass du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen kannst (§ 56 TKG). Die alte Falle der langen Automatikverlängerung ist weg.
Geld zurück bei Störung
Wird ein gemeldeter Totalausfall nicht binnen zwei Tagen behoben, steht dir kraft Gesetzes eine Entschädigung zu: am 3. und 4. Tag 10 Prozent des Monatsentgelts (mindestens 5 Euro pro Tag), ab dem 5. Tag 20 Prozent (mindestens 10 Euro pro Tag), § 58 TKG. Ganz ohne Verschuldensnachweis.
Entschädigung bei verpasstem Technikertermin
Erscheint der Techniker nicht oder verschiebt Vodafone kurzfristig, bekommst du pro verpasstem Termin 20 Prozent des Monatsentgelts, mindestens aber 10 Euro (§ 58 TKG).
Minderung bei zu langsamem Netz
Weicht deine echte Geschwindigkeit erheblich von der zugesagten ab, darfst du den Preis mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 TKG). Als Nachweis dient die offizielle Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur.
Kostenlos raus bei Preiserhöhung
Jede einseitige Preiserhöhung löst ein kostenfreies Sonderkündigungsrecht aus (§ 57 TKG). Vodafone muss dich vorab informieren und auf dieses Recht hinweisen.
Quellen
Weitere Analysen
Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.