Booking.com
Stand: Nutzungsbedingungen 25.08.2025, DMA-Gatekeeper seit 13.05.2024
Vertragspartner der Plattform: Booking.com B.V., Amsterdam. Der Reisevertrag entsteht mit dem Beherbergungsbetrieb.
Analyse veröffentlicht am
Nur-noch-1-Zimmer und nicht erstattbare Tarife setzen dich unter Druck, und Booking haftet nur begrenzt. Der große Vorteil seit 2024: Als DMA-Gatekeeper darf Booking Hotels nicht mehr verbieten, woanders günstiger anzubieten.
Risiken & Schwächen
Nur Vermittler, begrenzte Haftung
Hohes RisikoBooking ist nur Betreiber der Plattform, nicht Vertragspartner der Reiseleistung. Der Vertrag kommt direkt mit dem Hotel zustande, und die Haftung von Booking ist auf die Höhe der Buchungskosten gedeckelt. Bei Problemen vor Ort steht primär das Hotel in der Pflicht.
Nicht erstattbare Tarife
Hohes RisikoBestimmte Tarife sind gar nicht oder nur bis zu einer Frist kostenlos stornierbar. Bei Vorkasse kann der Betrag sofort abgebucht und nicht erstattbar sein. Wer den falschen Tarif wählt, verliert bei Nichtantritt den kompletten Betrag.
Drängeln und künstliche Verknappung
Hohes RisikoHinweise wie nur noch 1 Zimmer, X Personen schauen gerade oder Countdown-Timer erzeugen Zeitdruck und können zu übereilten Buchungen führen. Solche Angaben können gegen das EU-Verbot irreführender Geschäftspraktiken verstoßen.
Versteckte Gebühren
MittelDer zunächst angezeigte Preis enthält nicht immer alle Pflichtkosten wie Kurtaxe, Reinigungs- oder Servicegebühren, die teils erst vor Ort fällig werden. Das erschwert einen echten Preisvergleich.
Kreditkarten-Vorautorisierung
MittelBooking oder der Anbieter können bei der Buchung den Betrag vorautorisieren oder abbuchen. Dadurch kann dein Kartenlimit blockiert werden, noch bevor die Leistung erbracht ist.
Deine Hebel
Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.
Hotels dürfen jetzt günstiger sein
Booking wurde am 13. Mai 2024 als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act eingestuft. Seither darf Booking Hotels nicht mehr verbieten, ihre Zimmer anderswo günstiger anzubieten. Frag nach einem Fund auf Booking direkt beim Hotel nach einem besseren Direktpreis.
Kostenlos stornieren bei flexiblem Tarif
Viele Angebote sind bis zu einem Stichtag gratis stornierbar. Wer bewusst einen flexiblen statt eines nicht erstattbaren Tarifs wählt, behält bei einer Absage die volle Rückzahlung. Prüf vor der Buchung immer die konkrete Stornofrist.
Klare Preise einfordern
Nach dem Dialog mit den EU-Verbraucherschützern hat sich Booking verpflichtet, Angebote, Rabatte und Preise klarer darzustellen. Bei weiterhin irreführenden Angaben kannst du dich an die Verbraucherzentrale oder die Verbraucherschutzbehörden wenden.
Klagen im eigenen Land
Als EU-Verbraucher kannst du dich bei Streitigkeiten an ein Gericht in deinem eigenen Wohnsitzland wenden, statt in den Niederlanden klagen zu müssen. Dazu hast du die vollen DSGVO-Rechte an deinen Buchungsdaten.
Quellen
Weitere Analysen
Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.