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Versicherungsvergleich

CHECK24

Stand: AGB der CHECK24 Vergleichsportal fuer Versicherungen GmbH, abgerufen am 04.08.2026

CHECK24 Vergleichsportal fuer Versicherungen GmbH, Erika-Mann-Str. 55, 80636 Muenchen, Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, HRB 248117, Amtsgericht Muenchen, Geschaeftsfuehrer Sven Bastian, USt-IdNr. DE 311338377

Analyse veröffentlicht am

CHECK24 vergleicht online Versicherungstarife und vermittelt die Vertraege als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d Gewerbeordnung. Die Nutzung des Vergleichsrechners ist fuer dich kostenlos, CHECK24 finanziert sich ueber Provisionen und Werbung. Auffaellig beim Lesen: Die AGB machen dich selbst dafuer verantwortlich, dass deine Eingaben stimmen, waehrend CHECK24 seine eigene Haftung fuer leicht fahrlaessige Fehler stark einschraenkt. Ein eigenes Gerichtsurteil zwang CHECK24 bereits dazu, seine Beratungspflichten als Makler ernster zu nehmen.

Risiken & Schwächen

Du haftest fuer deine eigenen Angaben

Hohes Risiko

Ziffer 3.a der AGB legt fest, dass ausschliesslich du fuer die Vollstaendigkeit und Richtigkeit der von dir eingegebenen Daten verantwortlich bist. Ein Tippfehler bei Angaben zu deinem Risiko kann so spaeter zu deinen Lasten gehen, etwa bei der Leistungspruefung im Schadenfall.

Nicht alle Tarife werden verglichen

Mittel

Ziffer 2.b der AGB stellt klar, dass in den Vergleichen nicht alle Versicherungsgesellschaften und nicht alle am Markt vorhandenen Tarife aufgefuehrt werden koennen. Du siehst also nur einen Ausschnitt des Marktes, auch wenn die Seite wie ein vollstaendiger Marktvergleich wirkt.

Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit stark begrenzt

Mittel

Nach Ziffer 2.e und 2.f der AGB haftet CHECK24 bei leicht fahrlaessigen Pflichtverletzungen nur fuer den typischen und vorhersehbaren Schaden, ausserhalb der Kardinalpflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Fehler im Vergleich, die dir einen ungewoehnlichen Schaden verursachen, deckt diese Klausel im Zweifel nicht ab.

Datenweitergabe an den Versicherer bei Vertragsschluss

Mittel

Mit Zustandekommen des Maklervertrags stimmst du laut Ziffer 2.d zu, dass der Versicherer alle vertragsbezogenen Daten an CHECK24 weitergeben darf. Deine Vertragsdaten liegen damit dauerhaft auch bei CHECK24, nicht nur beim Versicherer.

Gerichtsstand fuer Kaufleute in Muenchen

Gering

Ziffer 8.c der AGB vereinbart fuer Kaufleute und juristische Personen den Landgerichtsbezirk Muenchen I als ausschliesslichen Gerichtsstand. Als Unternehmer musst du im Streitfall also nach Muenchen, waehrend fuer Privatpersonen die gesetzlichen Regeln gelten.

Smily-Punkte verfallen und sind an Schwellenwerte gebunden

Gering

Nach den Teilnahmebedingungen des Smily-Programms bleibt jeder Punkt zwar mindestens 36 Monate gueltig, verfaellt aber zum 31. Maerz eines Jahres, sobald diese Frist erreicht ist. Eine Auszahlung ist laut Ziffer 9.1 erst ab 1.000 Punkten moeglich, darunter bleibt dein Guthaben faktisch eingefroren.

Deine Hebel

Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.

OLG Muenchen zwang CHECK24 zu echter Beratung

Das Oberlandesgericht Muenchen entschied am 06.04.2017 im Verfahren 29 U 3139/16, dass CHECK24 als Versicherungsmakler die Beratungs- und Informationspflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz auch online vollstaendig erfuellen muss. Ein reiner Link in der Fusszeile zur Erstinformation reicht nach diesem Urteil nicht aus.

Klare Offenlegung der Maklerrolle

Ziffer 2.b der AGB benennt CHECK24 ausdruecklich als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d Gewerbeordnung. Diese Einordnung kannst du als Massstab heranziehen, falls dir ein Vergleich einseitig vorkommt.

Nutzung des Vergleichs bleibt unentgeltlich

CHECK24 bietet den Vergleichsrechner laut AGB unentgeltlich und unverbindlich an und finanziert sich ueber Provisionen der Versicherer sowie Werbung. Dir entstehen fuer die reine Nutzung des Vergleichs keine Kosten.

Kardinalpflichten bleiben von der Haftungsbegrenzung ausgenommen

Trotz der weitgehenden Haftungsbegrenzung in Ziffer 2.e und 2.f haftet CHECK24 fuer Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten uneingeschraenkt. Diese Grenze der Haftungsfreizeichnung ergibt sich aus der AGB-Kontrolle nach Paragraf 307 BGB, die eine vollstaendige Freizeichnung von Kardinalpflichten unwirksam macht.

Lies vor Vertragsschluss die Erstinformation genau, denn genau deren mangelhafte Darstellung hat CHECK24 vor dem OLG Muenchen verloren.

Weitere Analysen

Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.