Lieferando
Stand: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden tragen kein Fassungsdatum, abgerufen am 31.07.2026. Ein Versionsdatum nennt Lieferando auf der AGB-Seite nicht.
Vertragspartner für den Plattformservice: yd. yourdelivery GmbH, Cuvrystr. 50, 52, 54 / Schlesische Str. 34, 10997 Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 118099, tätig unter der Bezeichnung Lieferando.de. Vertragspartner der Bestellung selbst ist dagegen das jeweilige Geschäft.
Analyse veröffentlicht am
Lieferando verkauft dir kein Essen, sondern nur die Vermittlung: Die AGB definieren den Vertrag ausdrücklich als Vereinbarung zwischen dir und dem Geschäft, an der Takeaway.com nicht beteiligt ist. Artikel 15 Absatz 1 schließt die Haftung für das Angebot, die Richtigkeit der Geschäftsinfos, die Durchführung des Vertrags und sogar die Erreichbarkeit der Plattform aus. Gleichzeitig kannst du nach Artikel 7 Absatz 1 eine Bestellung bei Lieferando überhaupt nicht stornieren, und der vzbv klagt derzeit gegen die Servicegebühr.
Risiken & Schwächen
Dein Vertragspartner ist das Restaurant, nicht Lieferando
Hohes RisikoDie Begriffsbestimmung in Artikel 1 definiert den Vertrag als Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Geschäft und stellt ausdrücklich fest, dass Takeaway.com nicht Partei dieses Vertrags ist. Artikel 3 Absatz 2 wiederholt das beim Bestellvorgang, Artikel 6 Absatz 10 setzt nach, dass Takeaway.com keine Haftung für die Ausführung des Vertrags übernimmt. Bei kaltem, falschem oder fehlendem Essen musst du dich also an das Restaurant halten, das du nur über die Plattform kennst. Artikel 12 Absatz 1 bestätigt das und räumt Takeaway.com nur eine schlichtende Rolle ein.
Allergene ungeprüft
Hohes RisikoArtikel 5 Absatz 1 sagt klar, dass Takeaway.com das Angebot nur im Namen des Geschäfts veröffentlicht und die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Geschäftsinformationen nicht überprüft. Zu diesen Geschäftsinfos gehören laut Artikel 1 ausdrücklich auch Allergene, Nährwertangaben und Inhaltsstoffe. Artikel 5 Absatz 2 rät Allergikern deshalb, sich vor der Bestellung telefonisch direkt beim Geschäft zu erkundigen. Wer sich auf die Angaben in der App verlässt, verlässt sich auf ungeprüfte Fremdangaben.
Stornieren ist bei Lieferando nicht vorgesehen
Hohes RisikoArtikel 7 Absatz 1 stellt fest, dass Bestellungen vom Kunden nicht bei Takeaway.com storniert werden können. Eine Stornierung beim Geschäft ist laut derselben Klausel nur möglich, wenn das Unternehmen ausdrücklich darauf hinweist, dass es das zulässt. Umgekehrt darf das Geschäft nach Artikel 7 Absatz 2 selbst stornieren, etwa bei Nichtverfügbarkeit oder falschen Kontaktdaten. Der Vertrag kommt nach Artikel 6 Absatz 1 bereits mit dem Klick auf Zahlungspflichtig Bestellen zustande, ein Tippfehler bei der Adresse lässt sich danach also nicht mehr einfach zurücknehmen.
Geld zurück nur bei Nichtlieferung
Hohes RisikoArtikel 11 Absatz 2 begrenzt die Rückerstattung einer Online-Zahlung ausdrücklich auf den Fall, dass die Bestellung nicht oder nicht vollständig geliefert werden kann. Für kaltes, verdorbenes oder falsch zubereitetes Essen sieht die Klausel keine Erstattung durch Lieferando vor. Die Bearbeitung dauert laut derselben Klausel bis zu zehn Werktage. Deine gesetzlichen Mängelrechte richten sich in diesen Fällen ausschließlich gegen das Geschäft, das seinerseits gar nicht dein Zahlungsempfänger war.
Essen darf vor der Tür abgestellt werden
MittelArtikel 6 Absatz 6 verpflichtet dich, an der Lieferadresse anwesend zu sein. Bist du es nicht und liefert Takeaway.com selbst, darf das Unternehmen die Bestellung nach einem Kontaktversuch an einem angemessenen Ort außerhalb in der Nähe der Lieferadresse hinterlegen. Die Klausel schließt dann ausdrücklich jede Verantwortung für die Bestellung aus, einschließlich Qualität und Sicherheit des Inhalts, wenn du sie vorfindest. Ob jemand das Essen mitnimmt oder es eine Stunde in der Sonne steht, ist damit dein Risiko.
Stornogebühr beim Ausweis-Problem
MittelArtikel 6 Absatz 9 verlangt bei Artikeln mit Altersbeschränkung, etwa Alkohol, dass du dich ausweist. Kannst du das nicht oder erfüllst du das Mindestalter nicht, dürfen Takeaway.com und das Geschäft die gesamte Bestellung ablehnen. In diesem Fall kann dir laut derselben Klausel eine Stornogebühr in Rechnung gestellt werden, die mindestens dem Wert der altersbeschränkten Artikel entspricht. Das Wort mindestens lässt die Obergrenze offen, was AGB-rechtlich angreifbar ist, aber erst einmal in den Bedingungen steht.
Weiternutzen gilt als Zustimmung
MittelArtikel 4 Absatz 3 bestimmt, dass die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach dem Datum des Inkrafttretens geplanter Änderungen deine Zustimmung zu den überarbeiteten AGB darstellt. Artikel 4 Absatz 2 gibt dir als einzige Alternative den Rat, die Plattform dann nicht zu nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung, ein Widerspruchsrecht oder eine Mindestvorlaufzeit sieht die Klausel nicht vor, informiert wird nur bei erheblichen Änderungen. Für Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern ist eine solche Nutzungsfiktion nach der deutschen Rechtsprechung zu § 307 BGB heikel.
Deine Bewertung gehört faktisch Lieferando
MittelArtikel 9 Absatz 2 lässt dich erklären, dass Takeaway.com und alle von Takeaway.com benannten Personen deine Benutzerinhalte samt Daten, Bildern, Tönen und Texten für alle kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecke kopieren, offenlegen, verteilen, einbinden und anderweitig nutzen dürfen. Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Grenze nennt die Klausel nicht. Artikel 9 Absatz 4 erlaubt Takeaway.com zudem, Nutzerinhalte zu ändern oder zu entfernen, ausdrücklich auch aus jedem anderen Grund. Deine Kritik an einem Restaurant steht damit unter dem Vorbehalt des Plattformbetreibers.
Streitbeilegung ausdrücklich ausgeschlossen
MittelArtikel 12 Absatz 5 verweist zwar auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission, schließt im nächsten Satz aber eine alternative Streitbeilegung nach der Richtlinie 2013/11/EU ausdrücklich aus. Artikel 12 Absatz 6 stellt zusätzlich fest, dass Takeaway.com weder bereit noch verpflichtet ist, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Artikel 16 Absatz 3 setzt noch eins drauf: Bei Konflikten zwischen den Sprachfassungen soll die englische Version maßgebend sein. Für deutsche Verbraucher heißt das im Zweifel: nur der Klageweg bleibt.
Deine Hebel
Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.
Der vzbv klagt gerade gegen die Servicegebühr
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat am 04.03.2025 eine Unterlassungsklage gegen die yd. yourdelivery GmbH eingereicht, zugestellt am 16.04.2025, anhängig beim Kammergericht Berlin unter dem Aktenzeichen 5 UKl 5/25. Beanstandet werden zwei Punkte: die Erhebung einer Servicegebühr von 0,99 Euro, ohne dass Verbraucher ausdrücklich zustimmen müssen, und die Kreditkarte als einzige kostenfreie Zahlungsmöglichkeit. Die Klage ist im Verbandsklageregister eingetragen. Eine Anmeldung zur Teilhabe am Verfahrensausgang ist nicht erforderlich, du profitierst also automatisch.
Aufpreise brauchen dein ausdrückliches Ja
Nach § 312a Absatz 3 BGB ist eine Vereinbarung über ein Entgelt, das über die vereinbarte Hauptleistung hinausgeht, nur wirksam, wenn du sie ausdrücklich getroffen hast; voreingestellte Häkchen oder stillschweigende Zuschläge genügen nicht. Genau daran setzt die Verbandsklage zur Servicegebühr an. Außerdem darf ein Unternehmer nach § 312a Absatz 4 BGB für die Nutzung gängiger unbarer Zahlungsmittel kein Entgelt verlangen, das über seine eigenen Kosten hinausgeht. Wenn du also einen Zuschlag entdeckst, dem du nie aktiv zugestimmt hast, lohnt der Widerspruch.
Die Haftungsausschlüsse schützen nur Lieferando
Artikel 15 Absatz 1 schließt die Haftung von Takeaway.com für das Angebot, die Geschäftsinfos und die Durchführung des Vertrags aus. Das ist aber eine Aussage über Lieferando, nicht über das Restaurant. Gegen das Geschäft als deinem eigentlichen Vertragspartner behältst du die vollen gesetzlichen Mängelrechte aus §§ 434, 437 BGB: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Die AGB der Plattform können den Vertrag mit einem Dritten nicht begrenzen, und Artikel 16 Absatz 2 bestätigt sogar ausdrücklich, dass die Unwirksamkeit einzelner Klauseln den Vertrag zwischen Geschäft und Kunde nicht berührt.
Kardinalpflichten und deutsches Recht bleiben
Artikel 15 Absatz 2 nimmt trotz aller Ausschlüsse ausdrücklich die Fälle des Vorsatzes, der arglistigen Täuschung, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie das Produkthaftungsgesetz von jeder Beschränkung aus. Bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten haftet Takeaway.com ebenfalls, bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Die Klausel stellt zudem selbst klar, dass keine Änderung der Beweislast zu deinem Nachteil verbunden ist und dass Verzugszinsen sowie Rechtsverfolgungskosten nicht ausgeschlossen werden. Artikel 16 Absatz 1 wählt außerdem deutsches Recht.
Unklare Fassungen gehen zulasten von Lieferando
Artikel 16 Absatz 3 erklärt alle Sprachfassungen für gleich gültig und will bei einem Konflikt die englische Version vorgehen lassen. Für einen deutschen Verbraucher, dem der Vertrag auf Deutsch angeboten wurde, hilft das dem Anbieter wenig: Nach § 305c Absatz 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders. Eine unklare oder widersprüchliche Klausel wird also in der für dich günstigsten Lesart angewendet. Überraschende Klauseln werden nach § 305c Absatz 1 BGB ohnehin gar nicht erst Vertragsbestandteil.
Quellen
Weitere Analysen
Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.