Ryanair
Stand: Allgemeine Beforderungsbedingungen und Nutzungsbedingungen in der deutschen Fassung, abgerufen am 04.08.2026 (ryanair.com)
Ryanair DAC, Ryanair Dublin Office, Airside Business Park, Swords, Co. Dublin, Irland. Designated Activity Company nach irischem Recht.
Analyse veröffentlicht am
Ryanair verkauft Ticketpreise, die fast nie das sind, was du am Ende zahlst. Sitzplatz, Gepaeck und Check-in-Optionen kommen einzeln dazu, und wer online etwas vergisst, zahlt am Flughafen deutlich mehr. Die Nutzungsbedingungen versuchen zusaetzlich, Buchungen ueber Vergleichsportale zu blockieren. Und was in den AGB zu Recht und Gerichtsstand steht, hat vor deutschen Gerichten mehrfach nicht gehalten.
Risiken & Schwächen
Check-in am Flughafen kostet bis zu 55 Euro
Hohes RisikoWer den Online-Check-in verpasst, zahlt laut Gebuehrenuebersicht bis zu 55 Euro pro Person am Schalter, um ueberhaupt eine Bordkarte zu bekommen. Das kommt zusaetzlich zum Ticketpreis, unabhaengig davon, wie guenstig der Flug war.
Sitzplatz und Gepaeck sind reine Zusatzgeschaefte
Hohes RisikoSitzplatzreservierung kostet je nach Kategorie zwischen rund 4,50 und 33 Euro pro Strecke, ein kleiner Aufgabekoffer bis 10 kg zwischen etwa 9,49 und 44,99 Euro, ein groesserer bis 20 kg zwischen 18,99 und 59,99 Euro. Uebergepaeck wird zusaetzlich mit rund 13 Euro pro Kilogramm berechnet.
Umbuchung und Namensaenderung sind teuer
MittelEine Umbuchung von Datum oder Strecke kostet rund 45 Euro online beziehungsweise 60 Euro am Schalter pro Fluggast, zuzueglich einer moeglichen Preisdifferenz. Eine Namensaenderung wird mit 115 bis 160 Euro berechnet, je nach Kanal.
Buchung ueber Vergleichsportale ist untersagt
MittelZiffer 2 der Nutzungsbedingungen erlaubt Preisvergleichsseiten nur mit schriftlicher Lizenzvereinbarung mit Ryanair. Ziffer 3 verbietet den Einsatz automatisierter Systeme, um Flugdaten auszulesen und anzubieten, Ziffer 4 raeumt Ryanair das Recht ein, das technisch und rechtlich zu unterbinden.
AGB verweisen auf irisches Recht
MittelRyanair versucht in seinen Bedingungen, Streitigkeiten irischem Recht zu unterstellen. Das Oberlandesgericht Koeln hat diese Rechtswahlklausel am 29.01.2021 unter dem Aktenzeichen 9 U 184/20 fuer irrefuehrend und intransparent erklaert, weil sie den Vorrang der EU-Fluggastrechte-Verordnung verschleiert.
Handgepaeck-Praxis steht unter Beobachtung der Verbraucherzentralen
GeringDer vzbv hat Ryanair zusammen mit weiteren Airlines am 04.08.2025 wegen moeglicherweise unzulaessiger Zusatzgebuehren fuer Handgepaeck abgemahnt. Verklagt wurden in einem ersten Schritt easyJet, Wizz Air und Vueling, das Verfahren gegen Ryanair war zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht als Klage anhaengig.
Deine Hebel
Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.
Deutsche Gerichte sind trotz AGB zustaendig
Mehrere deutsche Gerichte haben entschieden, dass Verbraucher Ryanair vor deutschen Gerichten verklagen koennen, obwohl die AGB auf Irland verweisen. Die Rechtswahlklausel wurde vom OLG Koeln (9 U 184/20, 29.01.2021) fuer unwirksam erklaert, sodass sich Passagiere auf deutsches Recht und deutsche Gerichte berufen koennen.
Abtretung von Entschaedigungsansprüchen an Fluggastrechteportale ist erlaubt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25.11.2021, Aktenzeichen 2-03 O 527/19, mehrere Ryanair-Klauseln fuer unwirksam erklaert, die eine Abtretung von Entschaedigungsansprüchen an Legal-Tech-Portale einschraenken sollten. Du darfst deine Ansprueche also an Portale abgeben, auch wenn die AGB das erschweren wollen.
Screen Scraping durch Vergleichsportale wurde vom BGH gebilligt
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.04.2014, Aktenzeichen I ZR 224/12, entschieden, dass das automatisierte Auslesen von Ryanair-Flugdaten durch Reiseportale keinen unlauteren Wettbewerb darstellt. Das Verbot in den Nutzungsbedingungen aendert also nichts daran, dass Vergleichsportale grundsaetzlich zulaessig arbeiten duerfen.
EU261 Ausgleichsanspruch gilt unabhaengig vom Ticketpreis
Bei Annullierung oder grosser Verspaetung stehen dir nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 pauschal 250, 400 oder 600 Euro zu, je nach Flugstrecke. Dieser Anspruch besteht unabhaengig davon, wie wenig du fuer das Ticket bezahlt hast, und laesst sich durch AGB nicht wegverhandeln.
Quellen
- Ryanair Nutzungsbedingungen
- Ryanair Gebuehrenuebersicht
- Was kostet was bei Ryanair, Gebuehren-Uebersicht
- LTO, OLG Koeln zur Ryanair-Rechtswahlklausel
- LTO, LG Frankfurt zur Abtretung von Fluggastrechten
- LTO, BGH zu Screen Scraping von Ryanair-Flugdaten
- vzbv, Verbraucherzentrale verklagt Fluggesellschaften wegen Handgepaeck-Gebuehren
- vzbv, Flugreisen: Bruchlandung bei Fluggastrechten verhindern
Weitere Analysen
Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.