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Pay-TV und Streaming

Sky und WOW

Stand: WOW Nutzungsbedingungen in der Fassung vom Mai 2022, ein taggenaues Datum nennt Sky nicht

Vertragspartner: Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 26, 85774 Unterföhring

Analyse veröffentlicht am

Sky und WOW arbeiten mit einem zersplitterten Regelwerk aus AGB, Nutzungsbedingungen und eigenen Kooperationsbedingungen, das macht es schwer, den eigenen Vertrag überhaupt zu überblicken. Inhaltlich ist der Vorbehalt, das Programm jederzeit zu ändern, der Kern des Problems, denn genau daran ist Sky schon vor Gericht gescheitert. Aktuell brisant ist der Wegfall der HBO-Inhalte, der ein Sonderkündigungsrecht begründen kann.

Risiken & Schwächen

Angebot kann ohne Ankündigung geändert oder eingestellt werden

Hohes Risiko

Die WOW Nutzungsbedingungen räumen Sky das Recht ein, Teile ihrer Angebote oder ihre Angebote als Ganzes ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Eine Grenze für den Umfang solcher Änderungen nennt der Text nicht. Du zahlst also weiter, während der Anbieter den Leistungsinhalt einseitig bestimmen darf.

Mindestlaufzeit bindet, Raten laufen weiter

Hohes Risiko

Sky weist auf der eigenen Hilfeseite darauf hin, dass Abos mit mehrmonatiger Bindung günstiger sind, die Kündigung aber erst zum Ende der Laufzeit wirksam wird. Die verbleibenden Monatszahlungen werden weiterhin wie gewohnt abgebucht. Der günstige Einstiegspreis ist damit an eine echte Bindung geknüpft.

HBO-Inhalte fallen weg

Hohes Risiko

Mit dem Start von HBO Max als eigenem Dienst in Deutschland entfallen bei WOW zahlreiche HBO-Serien und -Formate. Für viele Abonnenten waren genau diese Titel der Grund für das Abo. Sky beruft sich für solche Fälle auf seinen Änderungsvorbehalt, was der Kern des Streits mit den Verbraucherzentralen ist.

Ausschluss von Nutzern bei berechtigtem Interesse

Mittel

Nach den Nutzungsbedingungen hat Sky das Recht, Nutzer jederzeit auszuschließen, wenn ein dahingehendes berechtigtes Interesse besteht, insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Der Begriff des berechtigten Interesses ist bewusst weit gefasst. Ein abgestuftes Verfahren mit Abmahnung und Frist sieht die Klausel nicht vor.

Kündigung wirkt erst zum Ende der Laufzeitperiode

Mittel

Laut Sky musst du bis zum letzten Tag vor dem Ende der Laufzeit kündigen, danach kannst du bis zum Fälligkeitsdatum der nächsten Zahlung weiterstreamen. Eine sofortige Beendigung mit anteiliger Erstattung gibt es nicht. Wer den Termin verpasst, dessen Abo läuft zum Standardpreis des jeweiligen Monatsabos weiter.

Keine Verfügbarkeitsgarantie

Mittel

Die Nutzungsbedingungen enthalten keine Zusage zu einer bestimmten Verfügbarkeit und übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen und Daten. Gerade bei Live-Sport ist ein Ausfall aber genau der Schadensfall, der zählt. Vertragliche Ansprüche leitest du daraus nicht ab.

Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt

Mittel

Sky haftet nach den Nutzungsbedingungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Personenschäden sind davon ausgenommen. Für alles darüber hinaus trägst du das Risiko selbst.

Zersplittertes Regelwerk erschwert den Überblick

Mittel

Sky hält für WOW mehrere Vertragswerke parallel bereit: Standard-AGB, gesonderte Nutzungsbedingungen sowie eigene AGB für Kooperationen und für Telekommunikations-Kooperationen. Welche Fassung für dich gilt, hängt davon ab, wo und wie du abgeschlossen hast. Diese Aufsplittung macht es schwer, die eigenen Rechte überhaupt zu finden.

Bei Kooperationsabos gelten fremde AGB

Mittel

Sky stellt selbst klar, dass bei einem Abschluss über einen Telekommunikations-Anbieter dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen das Abonnementverhältnis regeln, während die WOW Nutzungsbedingungen nur die Verwendung des Dienstes betreffen. Wer WOW über Telekom oder Vodafone gebucht hat, hat also einen anderen Ansprechpartner für Laufzeit und Preis. Kündigungen musst du dann dort einreichen, nicht bei Sky.

Deine Hebel

Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.

Programmänderungsklauseln rechtskräftig unwirksam

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands erklärte das Landgericht München I am 17.01.2019 (Az. 12 O 1982/18) mehrere Sky-Klauseln für unwirksam. Darunter der Vorbehalt, das Programmangebot zu ändern, solange der Gesamtcharakter erhalten bleibt, sowie die Regelung, der Programminhalt von Sportkanälen könne je nach Verfügbarkeit der Programmrechte variieren. Das Gericht bemängelte, dass der Wortlaut keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der Änderungen enthielt. Das Oberlandesgericht München (Az. 29 U 824/19, 03.01.2020) verurteilte Sky zusätzlich zur Unterlassung einer dritten Klausel, beide Entscheidungen sind rechtskräftig.

Sonderkündigungsrecht wegen des HBO-Wegfalls

Die Verbraucherzentrale Hamburg vertritt die Auffassung, dass beim Wegfall zahlreicher HBO-Serien und -Formate ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 314 BGB besteht, weil sich der Gesamtcharakter des Streaming-Angebots erheblich ändert. Kleinere Programmänderungen musst du hinnehmen, erhebliche nicht. Wichtig ist, dass du unverzüglich und nachweisbar kündigst und als Grund angibst, dass vertragswesentliche Inhalte weggefallen sind. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief bereit.

Verschuldensunabhängige Haftung und Vertragsstrafe gekippt

Das Landgericht München I erklärte am 28.05.2015 (Az. 12 O 2205/15) zwei weitere Sky-Klauseln für rechtswidrig. Die Klausel zur vollen Haftung des Kunden für Zusatzdienste und Spartickets unter seiner PIN verstieß gegen Paragraf 307 Absatz 1 BGB, weil sie eine verschuldensunabhängige Haftung begründete. Die Vertragsstrafe von 10 Euro bei nicht eingelöster Lastschrift war nach Paragraf 309 Nummer 5 Buchstabe b BGB unzulässig, weil sie dir den Nachweis eines geringeren Schadens verwehrte.

Kündigungsbutton und Onlinekündigung

Sky bietet in deinem Kundenkonto unter Abos und Zahlungen einen Kündigungsbutton an, mit dem du das Abo direkt beenden kannst, und bestätigt die Kündigung innerhalb von drei Stunden per E-Mail. Damit erfüllt Sky die Pflicht aus Paragraf 312k BGB. Ein Brief, ein Anruf oder ein Formular mit Wartezeit ist nicht erforderlich, und die Bestätigungsmail ist dein Nachweis.

Gesetzliche Laufzeitgrenzen gelten trotzdem

Paragraf 309 Nummer 9 BGB begrenzt die Erstlaufzeit solcher Abos auf höchstens zwei Jahre. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, muss er danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein. Diese Grenzen kann Sky in seinen AGB nicht abbedingen, egal welches Vertragswerk für dich gilt.

Der wichtigste Lichtblick: Sky hat den Streit um seine Programmänderungsklauseln in zwei Instanzen rechtskräftig verloren, und beim Wegfall der HBO-Inhalte kannst du dich auf ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 314 BGB berufen.

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Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.