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Musikstreaming

Spotify

Stand: Nutzungsbedingungen in der Fassung vom 15.02.2024

Vertragspartner: Spotify AB, Regeringsgatan 19, 111 53 Stockholm, Schweden

Analyse veröffentlicht am

Dein Vertragspartner sitzt in Stockholm, es gilt aber ausdrücklich deutsches Recht, das ist für dich günstiger als es zunächst klingt. Heikel ist vor allem die Änderungsmechanik: Schweigst du 30 Tage lang, gelten geänderte Bedingungen als akzeptiert. Bei Preiserhöhungen hat Spotify damit vor dem Kammergericht Berlin allerdings verloren.

Risiken & Schwächen

Schweigen gilt als Zustimmung zu Änderungen

Hohes Risiko

Nach Ziffer 2 der Nutzungsbedingungen teilt Spotify Änderungen in geeigneter Weise vorab mit. Widersprichst du nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert. Wer die Mail im Postfach übersieht, stimmt also faktisch neuen Bedingungen zu, ohne sie je gelesen zu haben.

Spotify kann aus wichtigem Grund sofort sperren

Mittel

Ziffer 12 erlaubt Spotify, die Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen oder deinen Zugang zu sperren. Genannt werden ausdrücklich die unberechtigte Nutzung der Dienste oder der Inhalte sowie die wesentliche oder wiederholte Nichteinhaltung der Bedingungen. Was unberechtigte Nutzung genau ist, bestimmt Spotify anhand seiner eigenen Nutzerrichtlinien in Ziffer 7.

Weitreichende Lizenz an deinen eigenen Inhalten

Mittel

Wer Playlists, Titelbilder, Beschreibungen oder Podcasts hochlädt, räumt Spotify nach Ziffer 6 eine nicht exklusive, übertragbare, gebührenfreie und weltweit gültige Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung ein. Die Lizenz ist übertragbar, kann also an Dritte weitergereicht werden. Eine Vergütung ist nicht vorgesehen.

Katalog und Funktionen können schrumpfen

Mittel

Ziffer 8 trägt die Überschrift Einschränkungen und Änderungen der Spotify-Dienste. Spotify behält sich damit vor, den Umfang des Angebots anzupassen, und stellt ausdrücklich klar, nicht zur Bereitstellung bestimmter Inhalte verpflichtet zu sein. Verschwindet ein Künstler oder ein Podcast aus dem Katalog, hast du daraus vertraglich keinen Anspruch auf Ersatz.

Gratisdienst ohne jede Gewährleistung

Mittel

Ziffer 13 stellt die kostenlosen Spotify-Dienste ausdrücklich im Ist-Zustand und nach Verfügbarkeit bereit, im Original sogar in Großbuchstaben. Für den kostenlosen Zugang gibt es also keinerlei Funktionszusage. Ausfälle, fehlende Titel oder abgeschaltete Funktionen musst du dort hinnehmen.

Haftung nur im gesetzlichen Mindestrahmen

Mittel

Nach Ziffer 14 haftet Spotify unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, darüber hinaus ist sie ausgeschlossen. Entsteht dir also durch einen Ausfall ein wirtschaftlicher Nachteil, kommst du damit in der Regel nicht durch.

Freistellungspflicht zulasten des Nutzers

Mittel

Ziffer 18 regelt die Schadloshaltung. Verletzt du mit deiner Nutzung Rechte Dritter, sollst du Spotify von den daraus entstehenden Ansprüchen freistellen. Das kann im Ernstfall bedeuten, dass du die Anwalts- und Verfahrenskosten eines Konzerns mitträgst.

Zugangsdaten sind streng persönlich

Mittel

Ziffer 1 hält im Abschnitt zum Erstellen eines Spotify-Kontos fest, dass Benutzername und Passwort nur für deinen persönlichen Gebrauch bestimmt sind und vertraulich behandelt werden sollen. Das Weitergeben des Zugangs an Freunde oder Verwandte außerhalb eines Familien-Abos ist damit ein Verstoß. In Verbindung mit Ziffer 12 kann Spotify daran eine Sperrung knüpfen.

Drittanbieter-Apps ohne Kompatibilitätszusage

Gering

Nach Ziffer 3.3 gewährleistet Spotify ausdrücklich nicht die Kompatibilität oder die fortwährende Kompatibilität der Drittanwendungen und Geräte. Wer Spotify über Auto, Smart-TV, Lautsprecher oder eine Fremd-App nutzt, hat also keine Zusage, dass das so bleibt. Fällt die Integration weg, ist das kein Mangel im Sinne des Vertrags.

Deine Hebel

Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.

Preisanpassungsklausel vom Kammergericht kassiert

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Spotify erfolgreich verklagt. Das Landgericht Berlin (Az. 52 O 296/21, Urteil vom 28.06.2022) und das Kammergericht Berlin (Az. 23 U 112/22, Urteil vom 15.11.2023) erklärten die Preisanpassungsklausel für unwirksam, die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Begründung: Bei Preisänderungen müssen nicht nur gestiegene, sondern auch gesunkene Kosten an die Kunden weitergegeben werden, und genau diese Pflicht fehlte. Für dich heißt das, dass Spotify Preise im laufenden Vertrag nicht einseitig ohne deine Zustimmung anheben darf.

Ausdrückliches Widerrufsrecht von 14 Tagen

Ziffer 4.2 räumt dir ein, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Spotify schreibt dieses gesetzliche Recht aus Paragraf 355 BGB also selbst in die Bedingungen. Du kannst ein frisch abgeschlossenes Abo damit folgenlos wieder loswerden.

Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren

Nach Ziffer 8 erstattet Spotify im Voraus gezahlte Gebühren, wenn ein kostenpflichtiges Abonnement dauerhaft vor Ablauf des vorausbezahlten Zeitraums eingestellt wird. Das ist eine kulante Regelung, die über das hinausgeht, was viele Wettbewerber zusagen. Gerade bei Jahresabos ist das bares Geld wert.

Kurze Kündigungsfrist ohne Mindestlaufzeit

Ziffer 12 sieht vor, dass die Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von mindestens 14 Tagen beendet werden kann. Eine Mindestvertragslaufzeit oder eine Verlängerungsautomatik über Jahre gibt es beim Standardabo nicht. Zusätzlich muss Spotify dir nach Paragraf 312k BGB einen Kündigungsbutton bereitstellen.

Deutsches Recht trotz schwedischem Vertragspartner

Obwohl dein Vertragspartner die Spotify AB in Stockholm ist, bestimmt Ziffer 19 die Geltung deutschen Rechts unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Damit gilt die deutsche AGB-Kontrolle nach den Paragrafen 305 bis 310 BGB. Du musst dich also nicht mit schwedischem Verbraucherrecht auseinandersetzen, und unangemessene Klauseln sind nach Paragraf 307 BGB unwirksam.

Der wichtigste Lichtblick: Spotify sagt dir in Ziffer 8 selbst eine Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren zu, und die Preisanpassungsklausel hat das Kammergericht Berlin rechtskräftig gekippt.

Weitere Analysen

Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.