Steam
Stand: AGB in der Fassung vom 20.04.2026 (Steam-Nutzungsvertrag)
Valve Corporation, Bellevue, Washington, USA. Der Nutzungsvertrag stellt in Abschnitt 1 klar: "Ihre Vertragsbeziehung besteht immer mit Valve." Das gilt auch im Europäischen Wirtschaftsraum, lediglich die Zahlungsabwicklung kann nach Abschnitt 1.E über die Valve GmbH i. L. laufen.
Analyse veröffentlicht am
Auf Steam kaufst du keine Spiele, sondern Lizenzen, die an dein Konto gebunden sind und die du weder verkaufen noch vererben oder übertragen darfst. Valve darf den Vertrag einseitig ändern und bei Verstößen Konto und Bibliothek sperren, ohne dass du Geld zurückbekommst. Der große Vorteil für dich: Valve unterwirft den Vertrag ausdrücklich dem Recht deines Wohnsitzlandes, damit gilt deutsches Verbraucherrecht.
Risiken & Schwächen
Du kaufst Lizenzen, kein Eigentum
Hohes RisikoDer Nutzungsvertrag formuliert es unmissverständlich: "Die vertragsgegenständlichen Inhalte und Dienste sind Gegenstand einer Lizenzeinräumung, d. h., sie werden nicht veräußert." Deine Lizenz begründet weder Eigentum noch ein sonstiges Recht am Titel. Eine Bibliothek mit hunderten Spielen ist rechtlich also ein Bündel widerruflicher Nutzungsrechte.
Account und Spiele sind nicht verkäuflich und nicht übertragbar
Hohes RisikoDer Vertrag verbietet dir, dein Nutzungsrecht "an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen". Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat genau das angegriffen und verloren: Das Landgericht Berlin wies die Klage am 21.01.2014 ab (15 O 56/13), das Kammergericht Berlin wies die Berufung am 27.08.2015 zurück (23 U 42/14). Der UsedSoft-Grundsatz des EuGH greift bei kontogebundenen Steam-Spielen nach Ansicht der Gerichte nicht.
Sperrung durch Valve bedeutet Totalverlust ohne Erstattung
Hohes RisikoWörtlich heißt es: "Wenn Ihr Konto oder ein bestimmtes Abonnement von Valve aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung eingeschränkt oder gekündigt wird, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung." Ein VAC-Bann oder ein Regelverstoß kann damit eine über Jahre aufgebaute Bibliothek entwerten.
Steam-Guthaben ist gesperrtes Geld ohne Barwert
Hohes RisikoDer Vertrag stellt fest: "Gelder, die in ein Steam-Guthaben eingezahlt werden, sind weder erstattungsfähig noch übertragbar." Das Guthaben hat keinen Bargeldwert. Wer sein Konto verliert oder löscht, verliert damit auch aufgeladenes Geld, das nie in einem Spiel gelandet ist.
Kontolöschung kostet dich die komplette Bibliothek
Hohes RisikoDie Steam-Datenschutzrichtlinie mit Stand vom 14.02.2025 beschreibt, dass du mit der Löschung den Zugriff auf Steam-Dienste, dein Benutzerkonto, deine Abonnements und die spielbezogenen Informationen verlierst. Es gibt eine Wiederherstellungsfrist von 30 Tagen, danach ist alles weg, einschließlich Guthaben.
Valve ändert den Vertrag einseitig, Weiternutzung gilt als Zustimmung
MittelValve darf "diese Vereinbarung jederzeit nach seinem alleinigen Ermessen einseitig ändern" und benachrichtigt dich mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail. Wer sein Konto bis dahin nicht kündigt, stimmt nach dem Wortlaut des Vertrags zu. Die Zustimmung entsteht also allein durch Weiternutzung.
Deine Spieldaten gehen an Entwickler und in die USA
MittelÜber die Steamworks-API erhalten Entwickler und Publisher Zugriff auf Informationen wie Spielbesitz, Spielfortschritt, Erfolge und Matchmaking-Daten. Valve verarbeitet Daten in den USA und stützt den Transfer auf Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework. Transaktionsdaten werden bis zu zehn Jahre aufbewahrt.
Deine Hebel
Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.
Es gilt dein Heimatrecht, nicht das Recht von Washington
Der Nutzungsvertrag bestimmt für Abonnenten aus der EU und dem Vereinigten Königreich: "Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben." Für dich gilt damit deutsches Verbraucherrecht mitsamt der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB, und du kannst als Verbraucher an deinem Wohnsitzgericht klagen. Ein Sammelklageverzicht oder eine Schiedsklausel mit Wirkung gegen EU-Verbraucher steht nicht im Vertrag.
Neben der Refund-Policy hast du dein gesetzliches Widerrufsrecht
Valve verweist im Nutzungsvertrag ausdrücklich darauf, dass EU- und britisches Recht ein gesetzliches Recht vorsehen, die Bestellung digitaler Inhalte zu widerrufen. Die Zwei-Stunden-Grenze der Refund-Policy ist Valves eigene Kulanzregel und ersetzt nicht § 355 BGB. Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Inhalten nur, wenn du ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hast, dass du es damit verlierst.
Die Refund-Policy ist großzügiger als das Gesetz verlangt
Du bekommst dein Geld ohne Angabe von Gründen zurück, wenn du innerhalb von 14 Tagen nach Kauf einen Antrag stellst und höchstens zwei Stunden gespielt hast. Für DLC gelten 14 Tage, für In-Game-Käufe in Valve-eigenen Spielen und für erneuerbare Abonnements 48 Stunden. Ungenutztes Steam-Guthaben ist 14 Tage lang erstattungsfähig, bei Vorbestellungen beginnt die 14-Tage-Frist erst am Erscheinungstag. Ausgezahlt wird in der Regel binnen einer Woche nach Genehmigung.
30 Tage Vorlauf geben dir ein echtes Ausstiegsfenster
Weil Valve dich mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten über Änderungen informiert, hast du eine klar bezifferte Frist, um zu widersprechen oder das Konto zu beenden. Eine Zustimmungsfiktion durch bloßes Schweigen ist nach deutschem AGB-Recht angreifbar, der BGH hat das für Banken am 27.04.2021 (XI ZR 26/20) grundsätzlich klargestellt.
Der große Haftungsausschluss gilt für dich ausdrücklich nicht
Ziffer 7 des Nutzungsvertrags mit den Gewährleistungs- und Haftungsausschlüssen in Großbuchstaben beginnt mit dem Satz: "DIESE ZIFFER 7 GILT NICHT FÜR ABONNENTEN IN DER EU ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH." Für dich bleiben damit die §§ 327 ff. BGB anwendbar, Valve schuldet dir eine mangelfreie Leistung und Aktualisierungen. Wenn ein Spiel dauerhaft unspielbar bleibt, kannst du Rückzahlung verlangen, auch außerhalb der Zwei-Stunden-Grenze.
Weitere Analysen
Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.