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X (Twitter)

Stand: Nutzungsbedingungen mit Wirkung 15.11.2024, Neufassung 15.01.2026 dehnt KI-Klauseln aus

Vertragspartner für EU-Nutzer: Twitter International Unlimited Company, Irland

Analyse veröffentlicht am

Seit 2024 nennt X ausdrücklich das KI-Training mit deinen Posts und verlegt den Gerichtsstand nach Texas. Für dich als EU-Nutzer greift das kaum: Dein Heimatgerichtsstand bleibt, und die irische Behörde stoppte bereits das Grok-Training.

Risiken & Schwächen

KI-Training mit deinen Posts

Hohes Risiko

Die Fassung vom 15. November 2024 nennt erstmals ausdrücklich die Nutzung von Inhalten zum Training der KI-Modelle, ob generativ oder nicht. Öffentliche Posts können damit als Trainingsdaten für Grok von xAI dienen. Die Klausel löste breite Nutzerkritik aus.

Weite Inhaltslizenz

Hohes Risiko

Mit dem Posten räumst du X eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz ein, deine Inhalte zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzureichen, samt Recht zur Unterlizenzierung. Praktisch kann X deine Beiträge kommerziell und über Partner verwerten, ohne dich zu vergüten.

Gerichtsstand Texas

Mittel

Die 2024er-Fassung legt als Gerichtsstand US-Gerichte in Texas fest, dazu berichtet werden verkürzte Klagefristen, ein Class-Action-Verzicht und eine Haftungsobergrenze von 100 US-Dollar. Für dich als EU-Verbraucher ist diese Klausel jedoch weitgehend nicht durchsetzbar.

Kontosperrung und einseitige Änderung

Mittel

X darf Konten nach eigenem Ermessen sperren oder beenden und die Bedingungen einseitig ändern. Die Kriterien sind vage. In der EU unterliegen solche Klauseln aber der AGB-Kontrolle und sind bei Intransparenz angreifbar.

EU-Verfahren wegen Intransparenz

Mittel

Die EU-Kommission stellte 2024 einen Verstoß gegen den Digital Services Act fest, unter anderem beim gekauften Verifizierungshaken als irreführendes Dark Pattern. Im Dezember 2025 folgte eine Geldbuße von 120 Millionen Euro wegen Verletzung von Transparenzpflichten.

Deine Hebel

Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.

Dein Heimatgerichtsstand bleibt

Die Texas-Klausel greift bei dir nur eingeschränkt. Nach EU-Recht darf dir eine Rechtswahl den Schutz deines Wohnsitzrechts nicht entziehen, und du kannst X grundsätzlich an deinem eigenen Wohnort verklagen.

Die Inhalte bleiben dein Eigentum

Die Terms betonen ausdrücklich, dass du deine Rechte an deinen Inhalten behältst. Die Lizenz an X ist nicht-exklusiv. Du bleibst Inhaber deiner Urheberrechte und kannst deine Inhalte weiter selbst nutzen.

Grok-Training gestoppt

Die irische Datenschutzbehörde leitete 2024 ein Verfahren ein, woraufhin sich X dauerhaft verpflichtete, EU-Nutzerdaten nicht mehr fürs Grok-Training zu verarbeiten. Über Art. 21 DSGVO kannst du solcher Verarbeitung ohnehin widersprechen.

DSA-Rechte und Kontolöschung

Der Digital Services Act gibt dir Rechte auf Begründung bei Moderationsentscheidungen, ein Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung. Dein Konto und die zugehörigen Daten kannst du jederzeit löschen (Art. 17 DSGVO).

Auch wenn die Bedingungen nach Texas verweisen: Als EU-Nutzer sitzt du am längeren Hebel. Das Grok-Training mit EU-Daten wurde bereits behördlich gestoppt, und klagen kannst du zu Hause.

Weitere Analysen

Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.