YouTube
Stand: Nutzungsbedingungen für den EWR in der Fassung vom 05.01.2022, Bedingungen für kostenpflichtige Dienste vom 18.06.2026
Vertragspartner: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, auch für YouTube Premium im EWR; die Zahlungen wickelt Google Commerce Limited, Dublin, ab
Analyse veröffentlicht am
YouTube darf nach den Bedingungen jedes hochgeladene Video monetarisieren, auch wenn du gar nicht im Partnerprogramm bist. Gleichzeitig räumst du YouTube und allen anderen Nutzern eine weltweite, kostenfreie Lizenz an deinen Inhalten ein. Der große Vorteil für dich: Für Nutzer in Deutschland gilt ausdrücklich deutsches Recht, und deutsche Gerichte haben YouTube bei Sperrungen schon mehrfach in die Schranken gewiesen.
Risiken & Schwächen
YouTube verdient an deinen Videos, auch ohne Partnerprogramm
Hohes RisikoDie Bedingungen sagen wörtlich: „Sie räumen YouTube das Recht ein, Ihre Inhalte auf dem Dienst zu monetarisieren. Diese Monetarisierung kann das Einblenden von Anzeigen in oder im Rahmen der Inhalte oder das Erheben von Zugriffsgebühren von den Nutzern umfassen.“ Ein Anspruch auf Beteiligung entsteht daraus nicht, dafür braucht es eine gesonderte Vereinbarung wie das Partnerprogramm. Wer nur ein paar Familienvideos hochlädt, liefert damit trotzdem Werbefläche.
Kanalsperrung bei erheblichen oder wiederholten Verstößen
Hohes RisikoYouTube kann Konten sperren, wenn Nutzer die Vereinbarung „erheblich oder wiederholt verletzen“ oder wenn rechtliche Anforderungen es verlangen. Was erheblich ist, entscheidet zunächst YouTube selbst, in der Praxis oft automatisiert. Weil der Kanal am Google-Konto hängt, kann eine Sperre auch andere Google-Dienste berühren.
Weltweite Gratislizenz an YouTube und an alle anderen Nutzer
MittelDu gewährst YouTube „das weltweite, nicht-exklusive, kostenfreie Recht, diese Inhalte zu nutzen (einschließlich ihres Hosting, ihrer öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung)“. Zusätzlich räumst du „jedem anderen Nutzer des Dienstes das weltweite, nicht-exklusive, kostenfreie Recht“ ein, im Rahmen des Dienstes auf deine Inhalte zuzugreifen. Deine Urheberrechte behältst du zwar, die Nutzungsrechte gibst du aber sehr weit aus der Hand.
Entfernung von Inhalten nach eigener Einschätzung
MittelWörtlich: „Wenn es objektive und konkrete Gründe zu der Annahme gibt, dass Ihre Inhalte (1) gegen diese Vereinbarung verstoßen oder (2) YouTube, unseren Nutzern oder Dritten schaden könnten, behalten wir uns das Recht vor, solche Inhalte vollständig oder teilweise zu entfernen.“ Der Maßstab „schaden könnten“ ist sehr weit. Dein Widerspruch kommt zeitlich immer nach der Entfernung, das Video ist in der Zwischenzeit offline.
Die Lizenz kann die Löschung überdauern
MittelZur Laufzeit heißt es: Die Lizenz „dauert fort, bis die Inhalte wie nachfolgend beschrieben entfernt werden. Nach dem Entfernen endet die Laufzeit der Lizenzen, es sei denn, Sie haben die weitere Nutzung von Inhalten nach der Entfernung erlaubt.“ Wer irgendwann einer weitergehenden Nutzung zugestimmt hat, etwa in einem Zusatzprogramm, kommt aus dieser Lizenz mit dem Löschen des Videos nicht mehr heraus. Prüfe deshalb genau, was du zusätzlich zu den Grundbedingungen akzeptierst.
Herunterladen ist vertraglich verboten
MittelDie Bedingungen untersagen es, „auf jegliche Teile des Dienstes oder der Inhalte zuzugreifen sowie diese zu vervielfältigen, herunterzuladen, zu verbreiten“, ausgenommen in der im Dienst genehmigten Art und Weise. Damit sind Downloader-Tools und Konverter ein Vertragsverstoß, der eine Kanalsperre rechtfertigen kann. Offline-Speichern geht offiziell nur über die Premium-Funktion.
Premium verlängert sich automatisch, ohne Rückerstattung
MittelIn den Bedingungen für kostenpflichtige Dienste steht: „Wenn Sie das Abo nicht vor Ablauf dieses anfänglichen Abozeitraums kündigen, wird es automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert.“ Bei einer Kündigung erhältst du für die verbleibenden Tage des Abrechnungszeitraums „weder eine Erstattung noch eine Gutschrift“, sofern die Erstattungsrichtlinien nichts anderes vorsehen. Du zahlst den angebrochenen Abrechnungszeitraum also in der Regel voll.
YouTube darf den Dienst laufend ändern
GeringYouTube kann den Dienst ändern „zur Anpassung an neue Technologien, zur Anpassung an höhere oder niedrigere Nutzerzahlen“ und „zur Verhinderung von Missbrauch oder Schäden“. Bei Änderungen mit negativer Auswirkung sagt YouTube eine Vorabinformation per E-Mail „innerhalb einer angemessenen Frist“ zu. Funktionen, auf die du dich verlässt, können also wegfallen.
Löschst du das Google-Konto, ist der Kanal weg
GeringDie Bedingungen halten fest: „Sie können den Dienst auch von Ihrem Google-Konto löschen, was zur Schließung Ihres YouTube-Kanals und der Entfernung Ihrer Daten führt.“ Kanal, Playlists, Abos und Kommentare hängen an dem einen Konto. Wer sein Google-Konto aufräumt, sollte vorher wissen, was er damit mitlöscht.
Deine Hebel
Schwächen im Vertrag, die dir als Verbraucher in die Karten spielen.
Deutsches Recht und dein Gericht vor Ort
Die EWR-Fassung sagt für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland ausdrücklich: „unterliegen diese Vereinbarung und Ihre Beziehung zu YouTube im Rahmen dieser Vereinbarung deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts“. Gerichtsverfahren kannst du vor den nach Gesetz zuständigen deutschen Gerichten führen. Damit gilt der volle AGB-Schutz der §§ 305 ff. BGB, und genau darauf stützen sich die Urteile gegen die Plattformbetreiber.
OLG Dresden: dauerhafte Sperre nur nach vorheriger Abmahnung
Das Oberlandesgericht Dresden entschied am 08.03.2022 (Az. 4 U 1050/21) gegen den Betreiber von Facebook, dass ein Nutzer Anspruch auf vollständige Wiederherstellung seines Kontos aus §§ 280, 249 BGB hat, und stellte klar, dass die dauerhafte Deaktivierung eines Kontos eine vorherige Abmahnung voraussetzt, selbst wenn der Nutzer zuvor gegen die Bedingungen verstoßen hat. Vor einer dauerhaften Maßnahme muss der Betreiber zumutbare Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternehmen. Das Urteil betrifft zwar ein anderes Netzwerk, der Maßstab gilt aber für soziale Netzwerke allgemein und damit auch für YouTube. Eine Kanalsperre ohne Vorwarnung musst du also nicht hinnehmen.
BGH-Maßstab für Löschungen und Sperren
Der BGH hat am 29.07.2021 (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20) entschieden, dass sich ein Plattformbetreiber in seinen Geschäftsbedingungen verpflichten muss, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest unverzüglich nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Kontos vorab zu informieren, den Grund mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegendarstellung einzuräumen, an die sich eine Neubescheidung anschließt. Genügen die Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte dem nicht, sind sie unwirksam und die Löschung war unberechtigt. Der BGH sprach den Klägern damals sogar einen Anspruch auf Freischaltung der gelöschten Beiträge zu.
Premium: sechs Wochen Vorlauf, maximal eine Erhöhung pro Jahr
Die Bedingungen für kostenpflichtige Dienste sagen zu, dass du bei Preiserhöhungen „mindestens 6 Wochen vor dem Inkrafttreten“ per E-Mail informiert wirst und dass die Preise „maximal einmal pro Jahr“ erhöht werden. Außerdem darfst du „ohne Einhaltung einer Frist ab dem Datum kündigen, an dem die Änderungen wirksam werden“. Dazu kommt der Widerruf: Verbraucher mit Wohnsitz im EWR oder in der Schweiz können den Kauf kostenpflichtiger Dienste innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Das ist deutlich mehr Schutz, als viele andere Streaminganbieter zusagen.
100.000 Euro Ordnungsgeld, weil YouTube ein Urteil aussaß
Das OLG Dresden verhängte am 29.06.2021 (Az. 4 W 396/21) ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen die Google Ireland Limited, weil ein zu Unrecht gelöschtes Video trotz einstweiliger Verfügung vom 20.04.2021 erst am 14.05.2021 und damit nach mehr als drei Wochen wieder freigeschaltet wurde. Das Gericht wertete das als vorsätzlichen und schweren Verstoß. Bemerkenswert für dich: Das Gericht sah außerdem die YouTube-Änderung der Nutzungsbedingungen von Mai 2020 mangels wirksamer Änderungsklausel nicht als wirksam einbezogen an.
Quellen
- YouTube: Nutzungsbedingungen für den EWR (Fassung vom 05.01.2022)
- YouTube: Nutzungsbedingungen für kostenpflichtige Dienste (Fassung vom 18.06.2026)
- OLG Dresden, Urteil vom 08.03.2022, Az. 4 U 1050/21 (Wiederherstellung eines gesperrten Nutzerkontos bei Facebook, Maßstab für soziale Netzwerke)
- OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2021, Az. 4 W 396/21 (100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Google Ireland Limited)
- BGH, Urteile vom 29.07.2021, III ZR 179/20 und III ZR 192/20 (Löschung von Beiträgen und Kontosperrung)
Weitere Analysen
Analyse öffentlich einsehbarer Nutzungsbedingungen. Bildung, keine Rechtsberatung.