Riester kündigen? Vorsicht, teure Falle
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Kündigst du deine Riester-Rente, will der Staat alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Oft ist die Beitragsfreistellung der bessere Ausbruch. Und unzulässige Abschlusskosten kannst du bekämpfen.
Die Riester-Rente nervt dich, die Rendite enttäuscht, du willst raus. Also kündigen und Schluss?
Warte kurz. Genau hier lauert die teuerste Falle.
Warum Kündigen weh tut
Eine Kündigung gilt steuerlich als schädliche Verwendung (§ 93 EStG). Das bedeutet: Alle Zulagen und alle Steuervorteile, die du je bekommen hast, musst du zurückzahlen.
Im Schnitt sind das mehrere tausend Euro pro Vertrag. Dazu kommt: In den ersten Jahren wurden hohe Abschluss- und Vertriebskosten verrechnet, weshalb dein Rückkaufswert oft unter dem liegt, was du eingezahlt hast.
Aussteigen durch Kündigen ist also meist die teuerste Tür.
Die sanfteren Ausgänge
Statt zu kündigen kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen. Du zahlst einfach nichts mehr ein, das angesparte Guthaben und die Beitragsgarantie bleiben erhalten, die Zulagen musst du nicht zurückzahlen.
Das geht meist kostenlos und formlos schriftlich. Auch ein Ruhenlassen oder ein Anbieterwechsel ist möglich. Beim Wechsel darf der neue Anbieter allerdings erneut Abschlusskosten berechnen, wenn auch nur auf die Hälfte des übertragenen Guthabens.
Wehr dich gegen unzulässige Kosten
Ein wichtiges Signal kam vom BGH (Urteil vom 21. November 2023, XI ZR 290/22).
Eine Klausel, die dem Sparer beim Übergang in die Rentenphase nachträglich zusätzliche Abschluss- und Vermittlungskosten aufbürdete, war intransparent und unwirksam.
Wenn dir also beim Verrentungsangebot plötzlich Kosten präsentiert werden, die im ursprünglichen Vertrag nie konkret standen, nimm das Angebot nur unter Vorbehalt an und fordere Nachbesserung.
Die Lehre? Beim Riester-Vertrag ist die Kündigung selten der klügste Ausbruch. Prüf erst die Beitragsfreistellung und lass dir keine nachträglichen Kosten unterschieben.
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