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Wenn die PKV-Erhöhung platzt

· 6 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Jahrelang schickten private Krankenversicherer Erhöhungen mit Standard-Floskeln. Der BGH sagte: nicht ausreichend begründet, also unwirksam. Versicherte holten sich zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Private Krankenversicherung, jedes Jahr das gleiche Ritual: ein Brief, die Beiträge steigen wieder.

Begründung? Meist ein paar Floskeln. "Gestiegene Leistungsausgaben." "Medizinischer Fortschritt."

Was kaum jemand wusste: Genau diese Floskeln machten viele Erhöhungen angreifbar.

Der Formfehler im Erhöhungsbrief

Nach § 203 Abs. 5 VVG wird eine Beitragsanpassung erst wirksam, wenn der Versicherer die "maßgeblichen Gründe" mitteilt.

Der BGH stellte am 16. Dezember 2020 klar, was das bedeutet (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

Der Versicherer muss sagen, welche Rechnungsgrundlage sich verändert hat: die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit.

Pauschale Floskeln reichen nicht. Fehlt die konkrete Angabe, ist die Mitteilung formal unzureichend. Und die Erhöhung wird nicht wirksam.

Interessant: Die Erhöhung konnte rechnerisch völlig korrekt sein und trotzdem platzen. Allein wegen der schlechten Begründung. Formfehler schlägt Inhalt.

Was Versicherte zurückbekamen

Ist die Erhöhung unwirksam, gilt der alte, niedrigere Beitrag weiter.

Die zu viel gezahlte Differenz? Zurück, plus Zinsen. Und der Versicherer darf nicht gegenrechnen, dass du ja Versicherungsschutz hattest.

Ein starker Punkt für Betroffene: kein Gratis-Argument für die Versicherung.

Die Unwirksamkeit dauert an, bis der Versicherer die Erhöhung ordnungsgemäß nachbegründet. Und das wirkt nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.

Ein ehrliches Wort zur Einordnung

Es war kein Freibrief. In einem der Verfahren war eine spätere Erhöhung ausreichend begründet und damit wirksam.

Jede Anpassung ist also einzeln zu prüfen. Aber weil Floskel-Briefe jahrelang branchenüblich waren, betraf das potenziell Millionen Verträge.

Auch hier gilt die dreijährige Verjährung. In der Praxis holst du dir also meist die Beiträge der letzten rund drei Jahre zurück.

Die Lehre? Manchmal steckt dein Hebel nicht in der Höhe der Forderung, sondern in der Art, wie sie dir mitgeteilt wurde.

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