Der Lebensversicherungs-Joker
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Dasselbe Schlupfloch wie beim Kredit, nur bei Millionen Lebensversicherungen. Eine fehlerhafte Belehrung, und der Vertrag ließ sich noch Jahre später rückabwickeln. Mit mehr Geld zurück als bei der normalen Kündigung.
Kennst du den Widerrufsjoker bei Krediten? Dann kennst du im Prinzip auch diese Geschichte.
Denn hier lief exakt dasselbe Muster, nur bei Lebens- und Rentenversicherungen. Und betroffen waren nicht ein paar tausend, sondern Millionen Verträge.
Das kuriose "Policenmodell"
Zwischen 1994 und 2007 galt in Deutschland das sogenannte Policenmodell (§ 5a VVG alter Fassung).
Das Absurde daran: Du hast einen Vertrag unterschrieben, bevor du überhaupt die Versicherungsbedingungen kanntest. Die kamen erst später mit der Police per Post.
Der Vertrag galt als geschlossen, wenn du nicht innerhalb einer kurzen Frist widersprochen hast. Nachdem du alle Unterlagen und eine korrekte Belehrung erhalten hattest.
Und genau da lag der Haken.
Wenn die Frist nie startet
War die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft oder fehlte sie ganz, begann die Frist nie zu laufen.
Das Ergebnis? Ein "ewiges Widerspruchsrecht". Du konntest dem Vertrag auch Jahre später noch widersprechen.
Der EuGH machte 2013 im Fall Endress gegen Allianz den Anfang (Az. C-209/12): Ohne ordnungsgemäße Belehrung darf die Frist den Verbraucher nicht ausschließen.
Der BGH zog am 7. Mai 2014 nach (Az. IV ZR 76/11) und legte die deutsche Ein-Jahres-Deckelung europarechtskonform beiseite.
Nach damaligen Presseangaben war bei über der Hälfte dieser Verträge die Belehrung fehlerhaft. Über der Hälfte.
Warum das mehr brachte als Kündigen
Jetzt kommt der Unterschied, der zählt.
Bei einer normalen Kündigung bekommst du nur den Rückkaufswert, gekürzt um Abschluss- und Stornokosten. Oft ernüchternd wenig.
Beim Widerspruch dagegen wird der Vertrag rückabgewickelt: Du bekommst die gezahlten Prämien plus die Nutzungen, die der Versicherer damit erwirtschaftet hat. Abgezogen wird nur der Risikoanteil.
Unterm Strich stand man damit oft deutlich besser da.
Ein Einzelkläger, der bis zum EuGH gegen einen der größten Versicherer zog und die ganze Rechtslage aufbrach. Erinnert dich das an etwas?
Die Lehre bleibt dieselbe wie beim Kredit: Eine Pflichtbelehrung, die die Gegenseite verpatzt, kann dein stärkster Hebel sein.
Quellen
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