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Unter Druck unterschrieben? Nicht bindend

· 5 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Der Chef legt dir einen Aufhebungsvertrag vor, sofort unterschreiben. Wird dabei unfair Druck ausgeübt, kann der Vertrag rückgängig gemacht werden, und dein Job lebt wieder auf.

Der Chef bittet dich ins Büro. Auf dem Tisch liegt ein Aufhebungsvertrag. "Am besten gleich unterschreiben."

Ein Aufhebungsvertrag beendet dein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen. Er hebelt den Kündigungsschutz aus. Deshalb ist Vorsicht geboten.

Und wenn du unter Druck unterschrieben hast? Es gibt einen Weg zurück.

Kein Widerrufsrecht, aber

Zuerst die schlechte Nachricht: Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie beim Onlinekauf gibt es hier nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (Urteil vom 7. Februar 2019, Az. 6 AZR 75/18).

Selbst wenn du zu Hause am Küchentisch unterschrieben hast, kannst du nicht einfach widerrufen.

Aber das BAG hat im selben Urteil einen anderen, starken Hebel geschaffen.

Das Gebot fairen Verhandelns

Der Arbeitgeber muss beim Zustandekommen des Vertrags fair verhandeln. Tut er das nicht, kann der Aufhebungsvertrag unwirksam sein.

Unfair ist es zum Beispiel, wenn eine Drucksituation gezielt geschaffen oder ausgenutzt wird. Oder wenn eine erkennbare Schwäche oder Krankheit ausgenutzt wird.

Im echten Fall unterschrieb eine kranke Reinigungskraft in ihrer Wohnung, ohne Abfindung, mit sofortiger Beendigung.

Was dann passiert

Ist das Gebot verletzt, hast du einen Schadensersatzanspruch. Und der führt dazu, dass du so gestellt wirst, als hättest du nie unterschrieben.

Heißt: Der Aufhebungsvertrag wird faktisch rückgängig gemacht, dein Arbeitsverhältnis besteht fort.

Ehrlich bleibt aber: Die Hürde ist hoch. Bloß unangenehmer Druck oder eine kurze Bedenkzeit reichen nicht. Und du musst die unfairen Umstände beweisen.

Die Lehre? Eine Unterschrift unter Druck ist nicht immer das letzte Wort. Wer dich überrumpelt, riskiert, dass der ganze Deal platzt.

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Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.