Die Bauspar-Gebühr, die zurückkommt
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Jahr für Jahr ein Kontoentgelt auf deinen Bausparvertrag? Der BGH erklärte diese Gebühr in der Sparphase 2022 für unwirksam. Wer sie gezahlt hat, kann sie zurückfordern.
Schau mal auf deinen Bausparvertrag. Steht da ein jährliches "Kontoentgelt" oder eine "Jahresgebühr"?
Dann hast du vielleicht jahrelang etwas gezahlt, das du gar nicht schuldest.
Was der BGH entschied
Am 15. November 2022 kippte der BGH das jährliche Kontoentgelt in der Sparphase von Bausparverträgen (Az. XI ZR 551/21).
Die Begründung: Die Klausel benachteiligt Bausparer unangemessen (§ 307 BGB).
Warum? In der Sparphase erbringt die Bausparkasse keine Leistung für dich, die eine eigene Gebühr rechtfertigt. Sie verwaltet ihr eigenes Geschäft, das Bausparkollektiv. Und diese Kosten darf sie dir nicht per Extra-Gebühr aufdrücken.
Egal, wie die Gebühr heißt: Kontoentgelt, Servicepauschale, Jahresgebühr. Es kommt darauf an, dass keine echte Gegenleistung dahintersteht.
So holst du dir das Geld
Zu Unrecht gezahlte Entgelte kannst du zurückfordern (§ 812 BGB).
Es gilt die dreijährige Verjährung. Praktisch bekommst du also die Entgelte der letzten rund drei Jahre zurück. Verbraucherzentrale und Finanztip stellen fertige Musterbriefe bereit.
Nicht zu verwechseln
Kleine Klarstellung, damit du das richtig einordnest.
Schon 2016 hatte der BGH eine andere Gebühr gekippt: die Darlehensgebühr bei Auszahlung des Bauspardarlehens (XI ZR 552/15).
Nur die einmalige Abschlussgebühr beim Vertragsstart hält weiterhin stand, weil sie der ganzen Bauspargemeinschaft zugutekommt.
Die Lehre? Prüf deine Kontoauszüge. Manche Gebühr, die jahrelang selbstverständlich abgezogen wurde, war nie rechtens.
Quellen
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