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Deutschlandticket: Der Kuendigungsbutton, den die VAG erst hinter dem Login versteckte

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Ein Nuernberger Verkehrsbetrieb baute den gesetzlich vorgeschriebenen Kuendigungsbutton fuers Deutschlandticket einfach in den passwortgeschuetzten Kundenbereich ein. Die Verbraucherzentrale Bayern zog vor Gericht, das Oberlandesgericht Nuernberg gab ihr recht.

Du willst dein Deutschlandticket kuendigen und suchst auf der Startseite des Anbieters nach einem Button dafuer. Fehlanzeige. Erst nach dem Login im Kundenkonto taucht die Option ueberhaupt auf. Genau das ist der Nuernberger Verkehrs-Aktiengesellschaft, kurz VAG, passiert, und zwar nicht aus Versehen, sondern als bewusste technische Entscheidung.

Seit Mai 2022 gilt in Deutschland eine klare Regel: Wer Vertraege im Internet abschliessen laesst, muss auch eine ebenso einfache Kuendigungsmoeglichkeit anbieten. Der sogenannte Kuendigungsbutton ist in Paragraf 312k Buergerliches Gesetzbuch geregelt. Und ja, das Deutschlandticket faellt darunter, weil es als monatliches Abonnement verkauft wird.

Die VAG bietet das Deutschlandticket ueber ihren Onlineshop unter der Adresse vgn.de sowie ueber die App NueMo an. Sowohl als Chipkarte als auch als Handyticket. Wer online bestellt, muss dafuer ein Kundenkonto anlegen. Auf der Homepage selbst erklaerte die VAG lange nur, eine Kuendigung muesse schriftlich, per Mail oder per Brief erfolgen.

Die Verbraucherzentrale Bayern pruefte das Angebot und fand weder auf der Website noch in den Apps einen Kuendigungsbutton ausserhalb des geschuetzten Kundenbereichs. Am 17. Mai 2023 mahnte sie die VAG deshalb ab. Sie verlangte eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung bis zum 25. Mai 2023 und die Erstattung von Auslagen in Hoehe von 269,52 Euro.

Die VAG reagierte, aber anders als erhofft. Am 2. Juni 2023 erklaerte sie, das Ticket koenne nur online ueber die NueMo-App oder den Onlineshop erworben werden, wofuer jeweils ein Kundenkonto noetig sei. Deshalb habe man den Kuendigungsbutton logischerweise gleich in den geschuetzten Kundenbereich gelegt.

Erst am 7. Juli 2023 versprach die VAG, eine Kuendigungsmoeglichkeit auch ausserhalb des Kundenkontos einzurichten, allerdings nicht sofort, sondern erst bis Ende Oktober 2023. Der Verbraucherzentrale reichte das nicht. Sie verlangte am 1. August 2023 weiterhin die Unterlassungserklaerung fuer die Zeit nach dem 31. Oktober und die Kostenerstattung. Die VAG zahlte nicht, und so ging der Fall vor Gericht.

Am 8. November 2023 reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Oberlandesgericht Nuernberg ein. Der 3. Zivilsenat verhandelte am 9. Juli 2024 muendlich und faellte am 30. Juli 2024 sein Urteil unter dem Aktenzeichen 3 U 2214/23.

Das Gericht stellte klar: Ein Login-Zwang vor dem Kuendigungsbutton ist grundsaetzlich problematisch, wenn die Nutzung des Dienstes selbst kein staendiges Einloggen erfordert. Und genau das war beim Deutschlandticket der Fall. Wer die Chipkarte oder das E-Ticket einmal hat, braucht sein Kundenkonto im Alltag nicht mehr.

Das Gericht argumentierte, dass Kunden, die sich monatelang nicht einloggen, irgendwann ihr Passwort vergessen. Wenn sie dann kuendigen wollen, muessen sie erst das Passwort zuruecksetzen, was Zeit und mehrere Schritte am Handy oder Computer kostet. Genau diese Huerde wollte der Gesetzgeber mit Paragraf 312k BGB verhindern.

Ein weiterer Punkt aus dem Urteil: Wer nicht eingeloggt ist, sieht auf der Startseite gar nicht, dass es ueberhaupt eine bequeme Kuendigungsmoeglichkeit per Button gibt. Fuer Kunden mit Chipkarte, die bewusst unabhaengig von Online-Angeboten sein wollen, gilt das laut Senat sogar noch staerker.

Die VAG argumentierte, der Gesetzgeber habe nur verlangen wollen, dass Kuendigung und Vertragsschluss gleich schwer sein muessen. Da fuer die Bestellung ebenfalls ein Konto noetig sei, sei das doch fair. Das Gericht widersprach: Fuer die Bestellung reichten persoenliche Daten, fuer die Kuendigung dagegen ein Passwort-Login, das eine zusaetzliche Huerde darstellt.

Am Ende verurteilte das Oberlandesgericht die VAG dazu, es zu unterlassen, den Kuendigungsbutton nur im geschuetzten Kundenbereich vorzuhalten, statt ihn direkt auf der Homepage und in den Apps bereitzustellen. Zusaetzlich musste die VAG die Abmahnkosten von 269,52 Euro plus Zinsen seit dem 9. Juni 2023 zahlen. Die Kosten des Verfahrens wurden zu 60 Prozent der VAG und zu 40 Prozent der Verbraucherzentrale auferlegt, weil der zuletzt gestellte Klageantrag dem Gericht etwas zu weit gefasst war.

Und was heisst das jetzt fuer dich? Wenn du dein Deutschlandticket online gekauft hast, muss der Anbieter dir erlauben, direkt auf der Startseite oder in der App zu kuendigen, ohne dass du dich vorher einloggen musst. Findest du keinen solchen Button, kannst du laut Gesetz sogar jederzeit ohne Kuendigungsfrist aussteigen, das steht so in Paragraf 312k Absatz 6 BGB.

Neben dem Kuendigungsbutton gibt es beim Deutschlandticket noch eine zweite Stolperfalle: die Frist selbst. Nach den Angaben der Verbraucherzentrale musst du bis zum 10. eines Monats kuendigen, damit der Vertrag zum Ende desselben Monats endet. Kuendigst du erst am 11. oder spaeter, laeuft das Abo automatisch einen weiteren Monat.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der vzbv, hat 2024 die Kauf- und Kuendigungsprozesse von zehn grossen Verkehrsunternehmen und fuenf Verkehrsverbuenden unter die Lupe genommen. Ergebnis: Bei einem Anbieter widersprachen sich die eigenen Angaben. In den FAQ hiess es, man koenne bis zum Monatsende kuendigen, in den Tarifbestimmungen stand dagegen die Frist zum 10. Solche Widersprueche koennen dazu fuehren, dass eine vermeintlich rechtzeitige Kuendigung am Ende doch nicht akzeptiert wird.

Rechtlich ist die 10-Tage-Frist selbst bisher nicht gekippt worden. Das Gesetz fuer faire Verbrauchervertraege hat mit Paragraf 309 Nummer 9 BGB festgelegt, dass sich Dauervertraege nur dann automatisch verlaengern duerfen, wenn Verbraucher danach jederzeit mit maximal einem Monat Frist kuendigen koennen. Ein monatlich kuendbares Abo mit Frist zum 10. des Monats bewegt sich innerhalb dieses Rahmens, kritisiert wird von Verbraucherschuetzern bislang vor allem die unklare Kommunikation der Frist, nicht die Frist als solche.

Trotzdem lohnt sich der Blick auf den Kalender. Wenn du dein Deutschlandticket zum Monatsende beenden willst, leg dir eine Erinnerung auf den 9. oder 10. jeden Monats. Wer die Frist knapp verpasst, zahlt im schlimmsten Fall gleich zwei weitere Monate mit.

Der Fall der VAG zeigt ausserdem etwas Grundsaetzliches: Verkehrsunternehmen behandeln das Deutschlandticket oft noch wie ein klassisches Nahverkehrsprodukt, mit Kundenkonten und Anmeldezwang, obwohl es rechtlich ein ganz normaler online abschliessbarer Verbrauchervertrag ist. Und fuer solche Vertraege gelten die vollen Verbraucherschutzregeln, Kuendigungsbutton inklusive.

Falls du selbst gerade vor einem Anbieter sitzt, bei dem der Kuendigungsbutton nur nach Login sichtbar ist: Das ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Nuernberg nicht automatisch rechtswidrig, wenn die Nutzung des Dienstes ohnehin ein staendiges Login voraussetzt. Beim Deutschlandticket als Chipkarte oder E-Ticket ist genau das aber meistens nicht der Fall, und dann muss der Button eben schon vorher da sein.

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