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Flug verspätet? Bis zu 600 Euro

· 6 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Annulliert, überbucht oder mehr als drei Stunden zu spät? Dann steht dir eine pauschale Entschädigung zu, oft mehr als der Flug gekostet hat. Und die Airline muss beweisen, dass sie nicht zahlen muss.

Du sitzt am Gate, und die Anzeige springt auf: annulliert. Oder der Flug kommt Stunden zu spät. Frust pur.

Aber vielleicht schuldet dir die Airline dafür bares Geld. Pauschal, unabhängig vom Ticketpreis.

Die drei Auslöser

Die EU-Verordnung 261/2004 greift in drei Fällen: bei Annullierung, bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden, und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung.

Dann gibt es, gestaffelt nach Flugdistanz:

- **250 Euro** bis 1.500 km

- **400 Euro** bei mittlerer Distanz

- **600 Euro** über 3.500 km

Und das Beste: Diese Pauschale ist distanzabhängig, nicht preisabhängig. Bei einem 60-Euro-Billigflug können trotzdem 400 Euro herausspringen.

Die 3-Stunden-Regel war ein Richterspruch

Kleines Detail am Rande: Im Text der Verordnung steht die Verspätung gar nicht.

Erst der EuGH stellte 2009 im Fall Sturgeon (C-402/07) klar, dass eine Verspätung ab 3 Stunden genauso zählt wie eine Annullierung. Millionen Ansprüche gehen auf dieses eine Urteil zurück.

Worauf du achten musst

Es gibt eine Ausnahme: außergewöhnliche Umstände. Unwetter, ein Streik Dritter, Vogelschlag. Dann entfällt die Zahlung.

Aber, und das ist entscheidend: Die Airline muss diese Umstände beweisen, nicht du. Ein technischer Defekt durch normalen Verschleiß zählt zum Beispiel nicht als außergewöhnlich.

In Deutschland hast du 3 Jahre Zeit. Ansprüche aus einem Flug verjähren zum Ende des dritten Jahres danach.

Die Lehre? Ein verpatzter Flug ist ärgerlich, aber du bist nicht machtlos. Oft steht dir mehr zu, als der Flug überhaupt gekostet hat.

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