Reise abgesagt, Geld komplett zurück
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Als 2020 die Welt stillstand, konnten Pauschalreisende kostenlos zurücktreten und den vollen Preis zurückverlangen. Binnen 14 Tagen. Ganz ohne Stornogebühr.
Frühjahr 2020. Die Grenzen schlossen, Reisewarnungen überall. Und du hattest eine teure Reise gebucht.
Die bange Frage: Bekommst du dein Geld zurück? Oder frisst die Stornogebühr alles?
Die Antwort steckt in einem Paragraphen, den die wenigsten kennen: § 651h BGB.
Der kostenlose Notausgang
Von einer Pauschalreise darfst du vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. So weit, so bekannt. Normalerweise darf der Veranstalter dafür aber eine Stornopauschale kassieren.
Der Clou steckt in Absatz 3.
Treten am Zielort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, darf der Veranstalter keine Entschädigung verlangen. Der Rücktritt ist kostenlos.
Und laut Absatz 5 muss alles bereits Gezahlte zurück. Unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen.
Klingt fast zu gut, oder? Ein Haken steckt im Timing.
Worauf es ankommt
Bloße Angst reichte nicht. Es zählen objektive Faktoren: amtliche Reisewarnungen, Einreiseverbote, eine hohe Infektionslage am Zielort.
Der BGH bestätigte, dass die Pandemie so ein außergewöhnlicher Umstand sein kann (Urteil vom 28. Januar 2025, Az. X ZR 53/21).
Entscheidend ist die Prognose aus Sicht des Rücktrittstages. Nicht, was später tatsächlich passierte.
Im Fall des Urteils ging es um eine Japanreise für 6.148 Euro. Das Ehepaar trat Anfang März 2020 zurück und bekam die volle Rückzahlung, inklusive der zunächst einbehaltenen Stornogebühr.
Der Gutschein-Streit
Viele Veranstalter hatten 2020 kein Geld und wollten stattdessen Gutscheine ausgeben.
Aber: Das Gesetz sieht Geld vor, nicht Gutscheine. Reisende mussten sie nicht akzeptieren.
Eine von der Branche geforderte Gutschein-Pflicht scheiterte sogar am EU-Recht. Die Pauschalreiserichtlinie garantiert die Rückzahlung in Geld.
Wichtig zur Abgrenzung: Dieser starke Schutz gilt für Pauschalreisen, also mindestens zwei Leistungen aus einer Hand, etwa Flug plus Hotel. Bei einzeln gebuchten Bausteinen gelten nur die AGB des jeweiligen Anbieters.
Die Lehre? Wenn die Welt außer Kontrolle gerät, trägt nicht immer der Kunde das Risiko. Manchmal steht genau dafür ein Ausstieg im Gesetz.
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