Reise abgesagt, Geld komplett zurück
Als 2020 die Welt stillstand, konnten Pauschalreisende kostenlos zurücktreten und den vollen Preis zurückverlangen. Binnen 14 Tagen. Ganz ohne Stornogebühr.
Im Reiserecht steht ausnahmsweise fast alles auf der Seite der Kunden. Die Fluggastrechteverordnung, das Pauschalreiserecht und die Fahrgastrechte sind europäisches Recht und lassen sich vertraglich nicht wegdrücken.
Trotzdem verfallen jedes Jahr Ansprüche in Millionenhöhe. Meist, weil Betroffene den Gutschein annehmen, statt auf Auszahlung zu bestehen.
Die Fälle hier zeigen, was tatsächlich drin war.
Als 2020 die Welt stillstand, konnten Pauschalreisende kostenlos zurücktreten und den vollen Preis zurückverlangen. Binnen 14 Tagen. Ganz ohne Stornogebühr.
Im Urlaub zum teuren Timesharing-Vertrag überredet? Das Gesetz schützt dich hart: 14 Tage Widerruf, striktes Anzahlungsverbot und bei Formfehlern bis zu einem Jahr Zeit zum Aussteigen.
Annulliert, überbucht oder mehr als drei Stunden zu spät? Dann steht dir eine pauschale Entschädigung zu, oft mehr als der Flug gekostet hat. Und die Airline muss beweisen, dass sie nicht zahlen muss.
Baustelle statt Meerblick, Kakerlaken im Zimmer, der Pool leer? Bei einer Pauschalreise mindert sich der Preis automatisch. Und für ruinierten Urlaub gibt es sogar extra Geld.
Wird dein Flug annulliert, steht dir der Ticketpreis zu. In echtem Geld. Eine Airline darf dir keinen Gutschein aufdrängen, auch nicht still über ein Kundenkonto.
Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten die Hälfte. Seit 2023 gilt aber eine neue Ausnahme bei höherer Gewalt.
Ein Nuernberger Verkehrsbetrieb baute den gesetzlich vorgeschriebenen Kuendigungsbutton fuers Deutschlandticket einfach in den passwortgeschuetzten Kundenbereich ein. Die Verbraucherzentrale Bayern zog vor Gericht, das Oberlandesgericht Nuernberg gab ihr recht.
SAS annullierte wegen eines Pilotenstreiks ueber 4000 Fluege und wollte keine Entschaedigung zahlen. Der EuGH sagte: doch.
Airlines verkaufen bewusst mehr Tickets als Plaetze vorhanden sind. Wer dann gegen seinen Willen nicht mitfliegen darf, hat einen klaren Anspruch, den der BGH sogar auf verdeckte Umbuchungen ausgeweitet hat.
Ein Verbraucherverband klagte gegen die Stornoklausel eines Kreuzfahrtveranstalters, weil sie bei fruehem Ruecktritt gleich die Haelfte des Reisepreises kostete. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof und zeigt, wie kompliziert eine angemessene Stornopauschale wirklich ist.
Booking.com schrieb Hotels in den AGB vor, auf der eigenen Webseite nicht billiger zu sein als auf der Plattform. Der Bundesgerichtshof erklaerte das 2021 fuer kartellrechtswidrig, im Dezember 2025 muss Booking.com deswegen ueber tausend Betrieben Schadensersatz zahlen.