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Flug gestrichen? Kein Gutschein-Zwang

· 4 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Wird dein Flug annulliert, steht dir der Ticketpreis zu. In echtem Geld. Eine Airline darf dir keinen Gutschein aufdrängen, auch nicht still über ein Kundenkonto.

Dein Flug fällt aus. Statt einer Rückzahlung landet plötzlich ein Reisegutschein in deinem Airline-Konto. Praktisch für die Fluggesellschaft, ärgerlich für dich.

Musst du das akzeptieren? Nein.

Geld schlägt Gutschein

Bei einer Annullierung hast du Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. In Geld, binnen sieben Tagen, per Überweisung oder Bargeld (Art. 8 der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004).

Ein Gutschein ist nur erlaubt, wenn du ausdrücklich zustimmst. Die Verordnung verlangt dein schriftliches Einverständnis (Art. 7 Abs. 3).

Stillschweigen ist keine Zustimmung

Genau hier hat der EuGH einen beliebten Trick gestoppt (Urteil vom 16. Januar 2025, C-642/23).

Eine Airline hatte den Gutschein einfach auf ein Kundenkonto gebucht. Das Gericht sagte klar: Das bloße Anlegen eines Kontos oder das Einbuchen eines Vouchers ist nicht das erforderliche schriftliche Einverständnis.

Zustimmen musst du aktiv, informiert und eindeutig. Schweigen reicht nicht.

Was du bekommst

Du kannst also auf Auszahlung in Geld bestehen, selbst wenn schon ein Gutschein in deinem Konto liegt.

Und vergiss die zweite Schiene nicht: Bei einer Annullierung steht dir je nach Strecke oft zusätzlich eine pauschale Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro zu.

Die Lehre? Ein Gutschein bindet dich nur, wenn du ihn wirklich willst. Bestehst du auf Geld, muss die Airline zahlen.

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