Preisschock in der Energiekrise
2022 explodierten die Energiepreise, und Millionen zogen das Sonderkündigungsrecht. Eine Preiserhöhung öffnet die Tür aus dem Vertrag. Aber das Zeitfenster ist eng.
Bei Energie und Bau geht es selten um ein paar Euro. Es geht um Jahresrechnungen und um Handwerkerleistungen, die im schlimmsten Fall das ganze Haus betreffen.
Das Gute daran: Gerade hier hat der Gesetzgeber Formvorschriften eingezogen, die den Anbietern wenig Spielraum lassen. Wer am Telefon einen Energievertrag abschließt, ist längst nicht immer gebunden.
Und wer Pfusch am Bau hat, muss den nicht selbst vorfinanzieren.
2022 explodierten die Energiepreise, und Millionen zogen das Sonderkündigungsrecht. Eine Preiserhöhung öffnet die Tür aus dem Vertrag. Aber das Zeitfenster ist eng.
"Ein Teil bar, ohne Rechnung?" Klingt nach einem Schnäppchen. Aber Vorsicht: Der BGH macht solche Verträge komplett nichtig. Keine Gewährleistung, kein Lohn, kein Geld zurück. Für niemanden.
Ein netter Anruf, ein paar Ja-Sagen, und plötzlich hast du angeblich den Stromanbieter gewechselt. Bei Energieverträgen reicht ein Telefonat aber nicht. Ohne Textform kommt der Vertrag gar nicht zustande.
Der Bau ist mangelhaft und der Handwerker rührt sich nicht. Dann musst du die Reparatur nicht selbst vorfinanzieren. Du kannst einen Kostenvorschuss verlangen, Geld im Voraus.
Ein Rohr, ein Versorger, kein Wettbewerb. Trotzdem holen sich Fernwärmekunden Geld zurück, wenn die Preisformel im Vertrag den Vorgaben der AVBFernwärmeV nicht standhält. Ein unscheinbares Detail entscheidet darüber, ob du dabei bist.
Ein Betrieb erneuerte die komplette Hauselektrik. Nach getaner Arbeit widerrief der Kunde den Vertrag und zahlte keinen Cent. Der Europäische Gerichtshof gab ihm 2023 recht, und schuld war ein einziges vergessenes Blatt Papier.
Zwei Drittel der Fliesen lagen schon, als der Fehler auffiel. Der Austausch kostete mehr als das Vierfache des Kaufpreises. Am Ende zahlte nicht der Käufer, und aus dem Streit wurde ein Absatz im BGB.