VertragsFuchsAnmelden
EnergieFernwärmeBGH

Fernwärme: Wenn die Preisformel platzt

· 4 Min. Lesezeit · 4 Quellen

Ein Rohr, ein Versorger, kein Wettbewerb. Trotzdem holen sich Fernwärmekunden Geld zurück, wenn die Preisformel im Vertrag den Vorgaben der AVBFernwärmeV nicht standhält. Ein unscheinbares Detail entscheidet darüber, ob du dabei bist.

Fernwärme ist bequem. Kein Tank im Keller, keine eigene Heizung, die gewartet werden will, kein Brennstoff, den du einkaufen musst. Du drehst am Thermostat, es wird warm, und irgendwann im Frühjahr kommt die Jahresabrechnung.

Anbieter wechseln? Geht nicht. In deinem Keller liegt genau ein Rohr, und daran hängt genau ein Versorger.

Ein Vergleichsportal nützt dir hier ungefähr so viel wie ein Regenschirm im Keller. Genau deshalb ist der Preis in der Fernwärme so ein heikles Thema.

Im Hamburger Versorgungsgebiet Lohbrügge stieg der Nettoarbeitspreis nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands von 3,79 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 17,20 Cent im Jahr 2022.

Bei einem typischen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden nennt der Verband Mehrkosten von über 3.000 Euro brutto. Für eine Leistung, die exakt dieselbe geblieben ist.

Klingt nach höherer Gewalt, oder? Ist es in vielen Fällen nicht.

Die Formel muss man nachrechnen können

Fernwärmepreise werden nicht jedes Jahr neu verhandelt. Sie werden über eine Preisänderungsklausel fortgeschrieben, also über eine Formel im Kleingedruckten.

Diese Formel entscheidet über deine Rechnung. Nicht der Kundenservice, nicht die Marktlage, die dir am Telefon geschildert wird, und schon gar nicht dein Verhandlungsgeschick.

Für sie gilt eine Regel, die viele Versorger jahrelang sehr großzügig ausgelegt haben: § 24 Absatz 4 der AVBFernwärmeV.

Danach darf eine Preisänderungsklausel nur so gestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt.

Beide Teile also. Kosten und Markt. Eine Formel, die einfach nur die eigenen Kosten des Versorgers durchreicht, erfüllt diese Vorgabe nicht.

Dazu kommt die Transparenzpflicht aus Satz 2 derselben Vorschrift. Die maßgeblichen Berechnungsfaktoren müssen vollständig und in allgemein verständlicher Form ausgewiesen sein.

Übersetzt heißt das: Du musst deine eigene Preiserhöhung nachrechnen können, ohne Studium und ohne Gutachter. Kannst du das nicht, hat der Versorger ein Problem.

Und noch ein Satz steht in derselben Vorschrift, der in der Praxis gern übersehen wird. Eine Änderung der Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.

Was passiert, wenn die Klausel fällt

Ist die Klausel unwirksam, dann trägt sie auch keine einzige Preiserhöhung mehr. Es bleibt bei dem Preis, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Alles, was seither darüber hinaus geflossen ist, wurde ohne wirksame Grundlage gezahlt. Und was ohne Grundlage gezahlt wurde, lässt sich grundsätzlich zurückholen.

In Berlin ist genau das passiert. Das Kammergericht erklärte im Jahr 2019 die Preisänderungsklauseln eines Fernwärmeversorgers für unwirksam.

Kunden, die seit 2008 beziehungsweise 2010 beliefert wurden, verlangten daraufhin überzahlte Wärmeentgelte zurück, im Streitfall für die Zeit ab 2015.

Mehrere Jahre zu viel gezahlter Wärmepreis, in einem Mehrfamilienhaus multipliziert mit jeder Wohnung: Da geht es schnell nicht mehr um Kleingeld.

Und jetzt der Teil, der wehtut

Der Bundesgerichtshof hat für solche Konstellationen die sogenannte Dreijahreslösung entwickelt.

Sie soll verhindern, dass ein Versorger nach vielen ruhigen Jahren plötzlich mit Rückforderungen aus einer fernen Vergangenheit konfrontiert wird.

Am 25. September 2024 hat der BGH diese Linie in gleich drei Verfahren fortentwickelt, in den Sachen VIII ZR 165/21, VIII ZR 176/21 und VIII ZR 20/22.

Die Kläger dort hatten früh widersprochen, in den Jahren 2009 und 2011, danach aber jahrelang klaglos weitergezahlt.

Der BGH entschied: Ein früh erklärter Widerspruch verliert seine Wirkung, wenn der Kunde nicht spätestens innerhalb weiterer drei Jahre in geeigneter Weise deutlich macht, dass er an seiner Beanstandung festhält.

Klingt nach Formalie. Ist aber der Unterschied zwischen einer vierstelligen Rückzahlung und leeren Händen.

Die Berufungsurteile wurden aufgehoben und zurückverwiesen. Für die Kläger war das kein Schlusspunkt, sondern die zweite Runde vor Gericht.

Warum gerade jetzt wieder Bewegung drin ist

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich das Thema vorgenommen und sammelt seit Jahren Fälle aus dem ganzen Bundesgebiet.

Schon im März 2023 rief der Verband Kundinnen und Kunden von E.ON dazu auf, ihre Jahresabrechnungen ab 2019 einzureichen und ihren Fall dokumentieren zu lassen.

Im April 2026 folgte eine Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH. Der Vorwurf ist derselbe wie überall: Die Preisanpassungsformeln entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Betroffen sind Haushalte in Hannover und Lüneburg sowie in mehreren Orten in Sachsen-Anhalt, darunter Blankenburg, Gardelegen, Genthin und Salzwedel.

Der Verband hält je Haushalt eine Rückerstattung von mehreren Hundert Euro für möglich, in Einzelfällen sogar mehr als 1000 Euro.

Wo die Sache kippen kann

Nicht jede Preiserhöhung ist automatisch unwirksam, und nicht jeder bekommt automatisch etwas zurück.

Die Sammelklage gegen Avacon unterscheidet zum Beispiel sauber nach Vertragsbeginn. Bei Verträgen bis Ende Dezember 2020 sollen spätere Preiserhöhungen nicht gelten, bei Verträgen ab Januar 2021 die Erhöhungen nach Vertragsbeginn.

Wann du eingezogen bist, entscheidet also mit darüber, worum überhaupt gestritten wird und ob dein Vertrag in ein laufendes Verfahren passt.

Die Dreijahreslösung wiederum wirkt in beide Richtungen. Sie ist keine Einladung zum Abwarten, sondern eine Frist, die still im Hintergrund läuft.

Wer nie widerspricht und jede Abrechnung stillschweigend bezahlt, steht am Ende selbst bei einer klar unwirksamen Formel oft mit nichts da.

Die Lehre in einem Satz: In der Fernwärme gewinnt nicht, wer am lautesten schimpft, sondern wer die Formel prüft, rechtzeitig widerspricht und den Widerspruch wach hält.

Dein Vertrag, dein Ausbruch?

Lade deinen eigenen Vertrag hoch. Die KI sucht nach genau solchen Punkten: Risiken, Schlupflöcher und konkrete Wege aus dem Vertrag.

Eigenen Vertrag prüfen

Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.