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Preisschock in der Energiekrise

· 6 Min. Lesezeit · 3 Quellen

2022 explodierten die Energiepreise, und Millionen zogen das Sonderkündigungsrecht. Eine Preiserhöhung öffnet die Tür aus dem Vertrag. Aber das Zeitfenster ist eng.

2022 flatterten in unzählige Haushalte Briefe mit einer bösen Überraschung.

Die Gas- und Strompreise explodierten. Manche Anbieter verdoppelten oder verdreifachten die Tarife. Andere stellten die Belieferung einfach ein.

Die gute Nachricht: Eine Preiserhöhung ist kein Schicksal. Sie ist dein Ausgang.

Dein Ausstieg heißt Sonderkündigungsrecht

Erhöht dein Versorger einseitig den Preis, entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 41 EnWG, Absatz je nach Gesetzesfassung).

Der Anbieter muss dich rechtzeitig informieren: bei Sonderverträgen mindestens einen Monat vorher, in der Grundversorgung sechs Wochen. Inklusive Hinweis auf dein Kündigungsrecht.

Und dann? Du kannst bis zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird.

Beispiel: Steigt der Preis zum 1. Januar, kannst du bis zum 31. Dezember raus.

Aber Achtung, hier ist die Falle, die viele übersehen.

Der BGH stellte 2024 klar: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum geplanten Inkrafttreten. Verpasst du den Zeitpunkt, lebt es nicht später wieder auf.

Und wenn der Anbieter einfach pleitegeht?

Genau das passierte 2022 reihenweise. Billiganbieter stellten den Betrieb ein.

Dann greift die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG). Automatisch, ohne dass du irgendetwas unterschreiben musst.

Der örtliche Grundversorger übernimmt dich, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Maximal drei Monate, danach geht es automatisch in die reguläre Grundversorgung über.

Der Haken: In der Krise waren diese Ersatztarife oft die teuersten überhaupt.

Wer also beim Discounter war und rausflog, landete plötzlich im teuersten Tarif der Stadt. Vom Schnäppchen zur Kostenfalle.

Die gute Nachricht auch hier: Aus der Ersatzversorgung kommst du jederzeit und ohne Frist zu einem neuen Anbieter.

Ein praktischer Tipp der Bundesnetzagentur für den Pleitefall: sofort den Zählerstand notieren und den Lastschrifteinzug des alten Anbieters stoppen.

Die Lehre? Das Sonderkündigungsrecht ist einer der zuverlässigsten Ausbruchswege überhaupt. Immer dann, wenn die Gegenseite die Bedingungen nachträglich verschlechtert. Du musst nur schnell genug sein.

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Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.