VertragsFuchsAnmelden
WerkvertragBauBGH

Handwerker pfuscht? Er zahlt den Vorschuss

· 5 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Der Bau ist mangelhaft und der Handwerker rührt sich nicht. Dann musst du die Reparatur nicht selbst vorfinanzieren. Du kannst einen Kostenvorschuss verlangen, Geld im Voraus.

Der neue Estrich reißt, das Dach ist undicht, die Fliesen sitzen schief. Und der Handwerker, der das verbockt hat, reagiert auf nichts mehr.

Musst du jetzt einen anderen Betrieb aus eigener Tasche bezahlen und hoffen, dir das Geld später wiederzuholen?

Nein. Und das ist der Clou.

Erst die Frist, dann die Selbstvornahme

Bei einem Werkvertrag hast du ein Recht auf Nacherfüllung. Der Unternehmer muss seinen Pfusch selbst beseitigen.

Tut er das nicht, setzt du ihm eine angemessene Frist. Verstreicht die ohne Reaktion, darfst du den Mangel selbst beseitigen lassen (§ 637 Abs. 1 BGB).

Und jetzt der wichtige Teil: Du musst das nicht vorstrecken.

Der Vorschuss ist dein Recht

Du kannst vom Unternehmer für die erforderlichen Reparaturkosten einen Vorschuss verlangen (§ 637 Abs. 3 BGB). Geld im Voraus, bevor du selbst einen Cent zahlst.

Mit diesem Vorschuss beauftragst du eine andere Firma. Danach rechnest du ab. Was übrig bleibt, gibst du zurück, denn der Vorschuss ist zweckgebunden.

So trägt der Pfuscher die Kosten seines eigenen Fehlers, nicht du.

Was sich 2018 geändert hat

Ein wichtiges BGH-Urteil solltest du kennen (Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17).

Früher konnte man sich die geschätzten Reparaturkosten als Schadensersatz auszahlen lassen, ohne tatsächlich zu reparieren. Diese fiktiven Mängelkosten gibt es nicht mehr.

Heißt konkret: Wer den Mangel wirklich beseitigen lassen will, geht den Weg über Vorschuss und echte Reparatur. Wer gar nicht reparieren lässt, kann den Schaden nur noch anders berechnen, etwa über den Minderwert.

Die Lehre? Du bist nicht die Bank des Handwerkers. Bei echtem Pfusch holst du dir das Geld für die Reparatur vorab, nicht erst hinterher.

Dein Vertrag, dein Ausbruch?

Lade deinen eigenen Vertrag hoch. Die KI sucht nach genau solchen Punkten: Risiken, Schlupflöcher und konkrete Wege aus dem Vertrag.

Eigenen Vertrag prüfen

Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.