Streichen? Musst du vielleicht gar nicht
Beim Auszug noch schnell alles weiß streichen? Halt. Ist die Klausel im Mietvertrag unwirksam, musst du gar nicht renovieren. Und das ist sie erstaunlich oft.
Der Mietvertrag ist für die meisten Menschen der teuerste Vertrag ihres Lebens. Und der, bei dem am häufigsten Klauseln drinstehen, die vor Gericht keinen Bestand haben.
Das ist kein Zufall. Viele Formularmietverträge sind Jahrzehnte alt und wurden seitdem in Teilen von der Rechtsprechung kassiert, ohne dass jemand den Vertrag angefasst hätte.
Die Fälle hier zeigen, wo das passiert ist: bei Renovierungspflichten, bei der Nebenkostenabrechnung, bei der Kaution und beim Eigenbedarf.
Beim Auszug noch schnell alles weiß streichen? Halt. Ist die Klausel im Mietvertrag unwirksam, musst du gar nicht renovieren. Und das ist sie erstaunlich oft.
Die Nebenkostenabrechnung trudelt erst nach über einem Jahr ein, mit einer saftigen Nachforderung? Dann musst du sie oft gar nicht zahlen. Der Vermieter hat eine harte Frist, und die verzeiht nichts.
In vielen Städten darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Zahlst du mehr, kannst du die Differenz zurückverlangen. Du musst nur eine Sache tun.
Schimmel, kalte Heizung, Dauerbaustelle vor dem Fenster? Dann darfst du weniger Miete zahlen, und zwar automatisch. Du musst nur einen Fehler vermeiden.
Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, doch dann zieht nie jemand ein. Wenn der Bedarf vorgeschoben war, kannst du Schadensersatz verlangen. Umzug, Mehrmiete, Maklerkosten, alles.
Der Vermieter darf deine Kaution nicht mit seinem eigenen Geld vermischen. Tut er es doch, darfst du sogar Miete zurückhalten, bis er die getrennte Anlage nachweist.
Der Vermieter will mehr Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete? Das geht nur unter engen Regeln, und wirksam wird es erst, wenn du zustimmst. Fünf Punkte, die du prüfen solltest.
Zwei Mieter ziehen beruflich nach Kanada und wollen zwei von drei Zimmern untervermieten. Der Vermieter blockt grundsätzlich ab. Vier Jahre später muss er die komplette entgangene Untermiete zahlen.
Zwei Mieter aus Nettetal durften laut Mietvertrag vier Jahre lang nicht kündigen. Sie kündigten trotzdem. Der BGH hob das Urteil gegen sie auf, weil beim Zählen der vier Jahre ein Fehler steckte.
Ein Absatz im Mietvertrag verpflichtet dich zu Kleinreparaturen. Zwei Urteile des BGH zeigen, warum viele dieser Klauseln komplett unwirksam sind. Und dann bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Kopf. Trotzdem landen WGs immer wieder im Streit mit dem Beitragsservice, wenn ein Mitbewohner auszieht oder nicht zahlt.