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Schimmel in der Wohnung? Zahl weniger

· 6 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Schimmel, kalte Heizung, Dauerbaustelle vor dem Fenster? Dann darfst du weniger Miete zahlen, und zwar automatisch. Du musst nur einen Fehler vermeiden.

Die Heizung bleibt kalt, in der Ecke wächst Schimmel, und draußen wird seit Wochen gebohrt.

Und du zahlst weiter die volle Miete? Musst du oft gar nicht.

Die Minderung passiert von selbst

Ist die Wohnung mangelhaft, mindert sich die Miete kraft Gesetzes (§ 536 BGB). Automatisch, für die Dauer des Mangels.

Du brauchst dafür keine Genehmigung vom Vermieter und kein Gericht. Der Anspruch entsteht mit dem Mangel selbst.

Nur Bagatellen zählen nicht. Der Mangel muss die Nutzung spürbar beeinträchtigen.

Der eine Schritt, den du nicht vergessen darfst

Ganz wichtig: Du musst den Mangel dem Vermieter anzeigen (§ 536c BGB). Am besten schriftlich, mit Frist zur Beseitigung.

Vergisst du die Anzeige, kannst du deine Rechte verlieren. Die Anzeige ist der Schlüssel.

Wie viel weniger?

Feste Prozentsätze gibt es nicht, aber Gerichtsurteile und Mietminderungstabellen geben Orientierung. Ein paar Beispiele:

- **Schimmel** je nach Ausmaß: rund 20 bis 80 Prozent

- **Heizungsausfall** im Winter: bis zu 50 Prozent

- **Baulärm**: etwa 10 bis 20 Prozent

Gerechnet wird übrigens von der Bruttomiete, also warm inklusive Nebenkosten. Das erhöht den Betrag.

Der Anfängerfehler

Kürz nicht einfach wild drauflos. Minderst du zu viel, entstehen Mietrückstände, und bei mehr als zwei Monatsmieten droht die fristlose Kündigung.

Der sichere Weg bei Unsicherheit: die volle Miete weiterzahlen, aber ausdrücklich "unter Vorbehalt". So kannst du zu viel Gezahltes später zurückholen, ohne Risiko.

Übrigens: Bei Wohnraum kann der Vermieter das Minderungsrecht nicht per Vertrag ausschließen. Solche Klauseln sind unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB).

Die Lehre? Für einen Mangel, den du nicht verschuldet hast, musst du nicht den vollen Preis zahlen. Aber sag Bescheid und bleib sauber dabei.

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Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.