Zu viel Miete? Hol sie dir zurück
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In vielen Städten darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Zahlst du mehr, kannst du die Differenz zurückverlangen. Du musst nur eine Sache tun.
Wohnungssuche in der Großstadt. Du bist froh, überhaupt etwas gefunden zu haben, und unterschreibst zu einem stolzen Preis.
Aber vielleicht ist dieser Preis gar nicht erlaubt.
Was die Mietpreisbremse sagt
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB).
Liegt deine Miete darüber, ist der überschießende Teil schlicht nicht wirksam vereinbart.
Es gibt Ausnahmen, fair ist fair: Neubauten ab Oktober 2014, umfassend modernisierte Wohnungen, und Fälle, in denen die Vormiete schon höher war. Aber viele Wohnungen fallen nicht darunter.
Der eine Schritt, der zählt
Und jetzt der wichtigste Teil. Du bekommst dein Geld nicht automatisch zurück.
Du musst den Verstoß beim Vermieter rügen, in Textform (§ 556g BGB). Eine simple E-Mail reicht.
Rügst du innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, kannst du sogar rückwirkend zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Später nur noch die künftige Überzahlung.
Der Vermieter muss mit offenen Karten spielen
Ein starker Hebel für dich: Der Vermieter muss dich vor Vertragsschluss über die Umstände informieren, die eine höhere Miete rechtfertigen sollen (Vormiete, Modernisierung, Neubau).
Tut er das nicht, kann er sich auf die Ausnahmen gar nicht erst berufen.
Und der BGH hat 2023 die Mieter gestärkt: Die Verjährung deines Rückforderungsanspruchs läuft praktisch erst, wenn du die nötige Auskunft hast (u.a. Az. VIII ZR 375/21).
Übrigens: Die Mietpreisbremse wurde 2025 bis Ende 2029 verlängert. Sie bleibt also ein Werkzeug, das du kennen solltest.
Die Lehre? Ein hoher Mietpreis auf dem Vertrag heißt nicht, dass er auch rechtens ist. Eine kurze E-Mail kann dir bares Geld zurückholen.
Quellen
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