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MietrechtNebenkostenFrist

Zu spät abgerechnet, keine Nachzahlung

· 5 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Die Nebenkostenabrechnung trudelt erst nach über einem Jahr ein, mit einer saftigen Nachforderung? Dann musst du sie oft gar nicht zahlen. Der Vermieter hat eine harte Frist, und die verzeiht nichts.

Ein Brief vom Vermieter. Nebenkostenabrechnung. Und ganz unten: "Bitte 480 Euro nachzahlen."

Bevor du überweist, schau aufs Datum. Denn hier gibt es eine Frist, die dir den Rücken freihält.

Die 12-Monats-Regel

Der Vermieter muss dir die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Beispiel: Abrechnungsjahr 2025, Ende am 31. Dezember. Dann hat der Vermieter bis zum 31. Dezember 2026 Zeit.

Und was, wenn er die Frist reißt?

Dann kann er keine Nachzahlung mehr verlangen. Punkt. Das ist eine echte Ausschlussfrist.

Kommt die Abrechnung mit der Nachforderung also zu spät, darfst du die Zahlung verweigern. Und hast du aus Versehen schon gezahlt, kannst du das Geld zurückfordern.

Aber fair bleibt fair

Zwei wichtige Feinheiten.

Erstens: Dein Guthaben bleibt immer bestehen. Die Frist wirkt nur gegen den Vermieter, nie gegen dich. Ein Plus musst du also auch bei später Abrechnung ausgezahlt bekommen.

Zweitens: Es gibt eine Ausnahme. Hat der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten, etwa wegen einer rückwirkenden Grundsteuererhöhung, darf er ausnahmsweise noch nachfordern. Dann muss er aber zügig handeln.

Auch für dich läuft eine Uhr

Die Frist ist symmetrisch. Auch du hast 12 Monate ab Zugang der Abrechnung, um Einwendungen zu erheben (etwa gegen falsche Posten).

Danach sind deine Einwände in der Regel verspätet. Also: Abrechnung nicht ungelesen ablegen.

Die Lehre? Nicht jede Rechnung, die im Briefkasten liegt, musst du auch bezahlen. Manchmal entscheidet allein das Datum.

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