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Mieterhöhung? Nicht ohne deine Zustimmung

· 6 Min. Lesezeit · 3 Quellen

Der Vermieter will mehr Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete? Das geht nur unter engen Regeln, und wirksam wird es erst, wenn du zustimmst. Fünf Punkte, die du prüfen solltest.

Ein Brief vom Vermieter: Die Miete soll steigen, angeblich nur auf das ortsübliche Niveau. Musst du das einfach schlucken und mehr überweisen?

Nein. Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ist kein Automatismus.

Der wichtigste Satz zuerst

Die Erhöhung wird erst wirksam, wenn du ausdrücklich zustimmst. Ohne deine Zustimmung muss der Vermieter vor dem Amtsgericht auf Zustimmung klagen. Zahlst du nicht und stimmst du nicht zu, bleibt bis dahin die alte Miete.

Deshalb der wichtigste Rat: Überweis nicht vorschnell den höheren Betrag. Eine Zahlung kann als stillschweigende Zustimmung gelten.

Fünf Dinge, die du prüfen solltest

Erstens die Form. Das Verlangen muss in Textform kommen und begründet sein, über einen Mietspiegel, ein Gutachten oder mindestens drei Vergleichswohnungen. Fehlt die Begründung, ist es unwirksam.

Zweitens die Fristen. Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, und die letzte Erhöhung muss mindestens ein Jahr zurückliegen.

Drittens die Kappungsgrenze. In drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).

Viertens die Höhe. Liegt deine Miete schon auf dem ortsüblichen Niveau, ist gar keine Erhöhung zulässig. Rechne mit dem örtlichen Mietspiegel nach.

Fünftens der Vertrag. Hast du eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, ist eine Erhöhung nach § 558 grundsätzlich ausgeschlossen.

Deine Fristen

Du hast Zeit zum Überlegen, bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang. Stimmst du zu, zahlst du die neue Miete ab dem dritten Kalendermonat.

Ist das Verlangen formfehlerhaft oder überhöht, verweigere die Zustimmung schriftlich oder stimme nur teilweise zu, soweit die Erhöhung berechtigt ist. Ein Mieterverein oder die Verbraucherzentrale hilft beim Prüfen.

Die Lehre? Eine Mieterhöhung ist ein Angebot, kein Befehl. Prüf Form, Fristen und Kappungsgrenze, bevor du auch nur einen Euro mehr zahlst.

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Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.