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Handy, Internet und TV

Handy und Internet: Schneller raus aus dem Vertrag

Bei Telekommunikationsverträgen hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren kräftig zugunsten der Kunden nachgeschärft. Kürzere Laufzeiten, monatliche Kündbarkeit nach dem ersten Jahr, Minderungsrechte bei zu langsamem Internet.

Das Problem: Kaum jemand weiß davon, und die Anbieter erinnern dich nicht daran.

Hier stehen die Fälle, in denen genau diese Rechte den Unterschied gemacht haben.

5 Fälle zu Handy, Internet und TV

MieteTelekommunikationGesetz

Raus aus dem Kabel-Zwang

Millionen zahlten jahrzehntelang für einen Kabelanschluss, den sie nie bestellt hatten, versteckt in den Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 ist damit Schluss.

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TelekommunikationSonderkündigungGesetz

Umzug, und der Handyvertrag darf weg

Wenn dein Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, darfst du raus, sogar mitten in der Mindestlaufzeit. Und zu langsames Internet? Dann zahlst du einfach weniger.

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MobilfunkAGBVerbraucher

Dein Prepaid-Guthaben gehört dir

Karte gekündigt, aber noch Geld drauf? Das Restguthaben muss dir der Anbieter erstatten. Eine Gebühr dafür oder die Pflicht, erst die SIM einzuschicken, sind unzulässig.

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VerbraucherrechtAGBStreaming

Netflix wird teurer? Nicht ohne dein Ja

Streamingdienste erhöhen die Preise gern im Alleingang. Doch das Kammergericht Berlin hat die Preisklauseln von Netflix und Spotify gekippt. Ohne deine Zustimmung geht die Erhöhung nicht.

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KaufrechtGewährleistungVerbraucherrecht

Garantie ist nicht Gewährleistung

Apple gab auf Handys nur ein Jahr Garantie, nicht die gesetzlichen zwei. Der vzbv klagte, das Landgericht Berlin kassierte 16 Klauseln. Der Fall zeigt, wie oft Hersteller die beiden Begriffe bewusst verwischen.

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