Raus aus dem Kabel-Zwang
Millionen zahlten jahrzehntelang für einen Kabelanschluss, den sie nie bestellt hatten, versteckt in den Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 ist damit Schluss.
Bei Telekommunikationsverträgen hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren kräftig zugunsten der Kunden nachgeschärft. Kürzere Laufzeiten, monatliche Kündbarkeit nach dem ersten Jahr, Minderungsrechte bei zu langsamem Internet.
Das Problem: Kaum jemand weiß davon, und die Anbieter erinnern dich nicht daran.
Hier stehen die Fälle, in denen genau diese Rechte den Unterschied gemacht haben.
Millionen zahlten jahrzehntelang für einen Kabelanschluss, den sie nie bestellt hatten, versteckt in den Nebenkosten. Seit dem 1. Juli 2024 ist damit Schluss.
Wenn dein Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, darfst du raus, sogar mitten in der Mindestlaufzeit. Und zu langsames Internet? Dann zahlst du einfach weniger.
Karte gekündigt, aber noch Geld drauf? Das Restguthaben muss dir der Anbieter erstatten. Eine Gebühr dafür oder die Pflicht, erst die SIM einzuschicken, sind unzulässig.
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