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Umzug, und der Handyvertrag darf weg

· 5 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Wenn dein Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, darfst du raus, sogar mitten in der Mindestlaufzeit. Und zu langsames Internet? Dann zahlst du einfach weniger.

Du ziehst um und willst deinen DSL- oder Handyvertrag endlich loswerden? Es kommt auf einen Punkt an.

Das Telekommunikationsgesetz (§ 60 TKG) regelt das ziemlich klar.

Die Grundregel und der Ausgang

Grundsätzlich nimmst du deinen Vertrag mit. Der Anbieter muss am neuen Wohnort dieselbe Leistung weiter erbringen, zu denselben Konditionen. Ein Umzugsentgelt darf er verlangen, aber höchstens so viel wie für einen Neuanschluss.

Der Ausgang öffnet sich, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann.

Dann darfst du sonderkündigen. Und zwar auch mitten in der Mindestlaufzeit.

Die Frist, die viele falsch kennen

Achtung, hier steht in vielen alten Ratgebern noch etwas Falsches.

Früher waren es drei Monate. Seit der Reform Ende 2021 beträgt die Kündigungsfrist beim Umzug nur noch einen Monat.

Aber ein ehrlicher Hinweis: Kann der Anbieter am neuen Ort liefern, gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Auch dann nicht, wenn dort schon ein anderer Anbieter aktiv ist. Der Vertrag läuft dann normal weiter.

Bonus: zu langsames Internet

Es gibt noch einen zweiten Hebel, den kaum jemand nutzt (§ 57 TKG).

Ist dein Internet dauerhaft deutlich langsamer als vertraglich zugesagt, darfst du das monatliche Entgelt mindern. Oder außerordentlich kündigen.

Der Trick ist der Nachweis: Die offizielle Desktop-App "Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur. Eine gültige Messung sind 30 Messungen an drei Tagen. Das Protokoll ist dein Beweismittel.

Die Lehre? Du bist an einen Telekom-Vertrag nicht so fest gekettet, wie es der Anbieter gern hätte. Umzug oder lahme Leitung können deine Tür nach draußen sein.

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