Netflix wird teurer? Nicht ohne dein Ja
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Streamingdienste erhöhen die Preise gern im Alleingang. Doch das Kammergericht Berlin hat die Preisklauseln von Netflix und Spotify gekippt. Ohne deine Zustimmung geht die Erhöhung nicht.
Eine Mail flattert rein: Dein Streaming-Abo wird teurer. Kein Aushandeln, keine Rückfrage, einfach ein neuer Preis ab nächstem Monat.
Darf ein Anbieter das so einfach?
Das Kammergericht Berlin hat dazu ein klares Wort gesprochen.
Die gekippten Klauseln
Am 15. November 2023 erklärte das Kammergericht die Preisanpassungsklauseln von Netflix (Az. 23 U 15/22) und Spotify (Az. 23 U 112/22) für unwirksam. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Kern: Diese Klauseln benachteiligen dich unangemessen (§ 307 BGB). Aus zwei Gründen.
Erstens fehlte die Gegenseitigkeit. Die Anbieter wollten bei steigenden Kosten erhöhen, verpflichteten sich aber nicht, bei sinkenden Kosten zu senken.
Zweitens gibt es kein Recht auf einseitiges Ermessen. Das Gericht sagte deutlich, dass die Anbieter deine Zustimmung ohne großen Aufwand einholen könnten, etwa bei der nächsten Nutzung, notfalls mit Kündigungsmöglichkeit.
Was das für dich heißt
Preiserhöhungen, die allein auf solchen Klauseln beruhen, sind unwirksam. Für eine echte Erhöhung braucht der Anbieter deine aktive Zustimmung.
Ehrlich bleibt aber ein Haken beim Geld zurückholen. Zu viel Gezahltes kannst du zwar theoretisch zurückfordern, wenn du der Erhöhung nie wirksam zugestimmt hast. Netflix und Spotify behaupten aber, immer eine Zustimmung eingeholt zu haben. Erfolgreiche Rückforderungsfälle sind bisher nicht bekannt.
Der größere Zusammenhang
Die Urteile liegen auf einer Linie mit der BGH-Rechtsprechung zu Bank-AGB (XI ZR 26/20). Auch dort gilt: Schweigen ist keine Zustimmung, und einseitige Änderungen brauchen eine echte Grundlage.
Die Lehre? Ein neuer Preis in einer Mail ist noch kein gültiger Preis. Bei einseitigen Erhöhungen lohnt der genaue Blick, ob du überhaupt zugestimmt hast.
Quellen
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