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Geld weg durch Phishing? Die Bank muss ran

· 6 Min. Lesezeit · 3 Quellen

Bei einer nicht autorisierten Abbuchung muss dir die Bank das Geld erstatten, meist sofort. Du haftest nur bei grober Fahrlässigkeit, und beweisen muss das die Bank, nicht du.

Du schaust aufs Konto und stockst. Eine Abbuchung, die du nie veranlasst hast. Betrug, Phishing, ein Fremder an deinem Geld.

Die erste Sorge: Ist das Geld einfach weg?

Nein. Das Gesetz stellt dich hier erstaunlich gut.

Die Bank muss erstatten

Bei einer nicht autorisierten Zahlung hat die Bank keinen Anspruch auf dein Geld und muss den Betrag unverzüglich erstatten, dein Konto also wieder auf den alten Stand bringen (§ 675u BGB).

Unverzüglich heißt: spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf deine Anzeige folgt. Und zwar auch dann, wenn noch ein Betrugsverdacht im Raum steht, solange er sich nicht bestätigt.

Wann du doch haftest

Es gibt eine Grenze, und die heißt grobe Fahrlässigkeit (§ 675v BGB).

Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt die Bank, du haftest nicht. Erst wer grob fahrlässig handelt, etwa PIN und TAN trotz deutlicher Warnsignale herausgibt, kann voll haften.

Wichtig: Auf Phishing hereinzufallen ist nicht automatisch grob fahrlässig. Es kommt darauf an, wie raffiniert die Täuschung war. Der BGH entschied 2025 zwar gegen eine Kundin, die eine TAN am Telefon herausgab, obwohl sie fast einen ganzen Tag Zeit zum Nachdenken hatte (XI ZR 107/24). Das war ein klarer Ausnahmefall.

Wer muss was beweisen

Hier liegt dein größter Vorteil. Die Bank trägt die Beweislast. Sie muss nachweisen, dass die Zahlung autorisiert war oder dass du grob fahrlässig gehandelt hast. Gelingt ihr das nicht, bleibt dein Erstattungsanspruch bestehen.

Was du sofort tun solltest

Sperr Karte, Konto und Online-Banking über den Notruf 116 116. Stell Strafanzeige.

Fordere die Bank schriftlich unter Berufung auf § 675u BGB zur Erstattung auf und schreib klar, dass es eine nicht autorisierte Zahlung war.

Bei einer Lastschrift kannst du zusätzlich zurückbuchen, 8 Wochen lang bei einer autorisierten, sogar 13 Monate bei einer nicht autorisierten Lastschrift.

Die Lehre? Nicht autorisiert heißt nicht dein Problem. Der Erstattungsanspruch steht, solange die Bank dir keine grobe Fahrlässigkeit nachweist.

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