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Strafzinsen aufs Ersparte? Hol sie dir zurück

· 5 Min. Lesezeit · 2 Quellen

In der Negativzins-Zeit langten Banken bei Guthaben zu: 0,5 Prozent "Verwahrentgelt" pro Jahr. Der BGH kippte die Klauseln 2025. Wer gezahlt hat, kann sein Geld zurückfordern.

Erinnerst du dich an die Zeit, als Sparen bestraft wurde?

Zwischen etwa 2019 und 2022 verlangten viele Banken ein Verwahrentgelt. Umgangssprachlich: Strafzins. Meist 0,5 Prozent pro Jahr auf Guthaben oberhalb eines Freibetrags.

Dein Erspartes wurde also langsam aufgefressen. Fürs bloße Liegenlassen.

Durften die das überhaupt?

Der BGH sagt Nein

Am 4. Februar 2025 kam die Klarstellung (BGH, XI ZR 61/23 und weitere).

Bei Tagesgeld- und Sparkonten ist ein Verwahrentgelt generell unzulässig. Es widerspricht dem Sinn dieser Konten, nämlich Kapital zu erhalten, nicht zu verzehren (§ 307 BGB).

Bei Girokonten waren die konkreten Klauseln unwirksam, weil sie intransparent waren. Die Belastung war für Kunden nicht durchschaubar.

Vorreiter war übrigens schon das Landgericht Berlin 2021 (Az. 16 O 43/21), das solche Klauseln kippte. Auch Formulare, mit denen Kunden vorab auf Erstattung verzichten sollten, wurden untersagt.

So kommst du an dein Geld

Wichtig: Die Rückzahlung passiert nicht automatisch. Du musst sie selbst einfordern.

Die Verbraucherzentralen stellen dafür kostenlose Musterbriefe bereit. Fehlen dir die Unterlagen, kannst du bei der Bank eine kostenlose Entgeltaufstellung anfordern.

Ein Wermutstropfen: Es gilt die dreijährige Verjährung. Sei also nicht zu langsam.

Nach der Zinswende 2022 haben fast alle Banken die Verwahrentgelte wieder abgeschafft. Es geht also vor allem ums Zurückholen der Beträge von damals.

Die Lehre? Nicht jede Gebühr, die auf dem Kontoauszug steht, ist auch rechtens. Manchmal lohnt sich ein Blick zurück in die Vergangenheit.

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Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.