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Prämiensparen: Der Zins-Bumerang

· 6 Min. Lesezeit · 3 Quellen

Sparkassen bauten unwirksame Zinsklauseln in Millionen Prämiensparverträge und kündigten die teuren Altverträge auch noch. Der BGH drehte beides um: Zinsen nachzahlen, Kündigung gestoppt.

Prämiensparverträge waren jahrelang der Renner der Sparkassen.

Der Deal klang gut: ein variabler Grundzins plus eine Prämie auf deine Sparbeiträge, die mit den Jahren steigt. Im BGH-Fall von 3 Prozent im dritten Jahr bis auf 50 Prozent ab dem fünfzehnten.

Gerade in der Niedrigzinsphase wurden diese Verträge für Sparer zum Goldstück und für die Sparkassen zum teuren Problem.

Also versuchten manche Institute, sich auf zwei Wegen zu befreien. Beide gingen nach hinten los.

Problem 1: Die Zinsklausel war unwirksam

In vielen Verträgen stand sinngemäß: Es gilt der Zinssatz, den wir durch Aushang im Kassenraum bekannt geben.

Klingt harmlos? Ist es nicht.

Der BGH kippte diese Klausel am 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20). Sie gab der Sparkasse ein einseitiges Zinsbestimmungsrecht, intransparent, für Kunden nicht nachvollziehbar. Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB.

Die Folge: Die Zinsen müssen neu berechnet werden, orientiert an einem langfristigen Referenzzins. Und zwar so, dass der anfängliche Abstand zum Marktzins über die ganze Laufzeit erhalten bleibt.

Für viele Sparer bedeutete das eine saftige Nachzahlung.

Die Verjährungs-Pointe

Und jetzt der Bumerang, den die Sparkassen sich selbst gebaut haben.

Der BGH sagte: Der Anspruch auf Zinsnachzahlung wird erst mit dem Ende des Sparvertrags fällig. Erst dann beginnt die Verjährung.

Weißt du, was das heißt?

Sparer konnten sogar Zinsen aus den 90ern und 2000ern nachfordern. Dank genau der langen Laufzeiten, die die Sparkassen selbst so beworben hatten.

Problem 2: Einfach kündigen ging auch nicht

Ab etwa 2016 kündigten Sparkassen massenhaft teure Altverträge.

Doch schon 2019 hatte der BGH einen Riegel vorgeschoben (Az. XI ZR 345/18): Vor Erreichen der höchsten Prämienstufe darf die Sparkasse nicht ordentlich kündigen.

Die ansteigende Prämienstaffel ist nämlich ein stiller Verzicht aufs Kündigungsrecht, bis oben angekommen.

Übrigens: Das 2021er-Urteil kam aus einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Also genau dem Sammelklage-Instrument, das erst nach dem Dieselskandal eingeführt wurde. Alles hängt zusammen.

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