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Wer gepfändet wird, zahlt mehr? Der BGH sagte nein

· 4 Min. Lesezeit · 4 Quellen

Sparkassen und Banken kassierten für das Pfändungsschutzkonto einen Extraaufschlag, bei der Sparkasse Bremen 7,50 Euro im Monat. Ausgerechnet von Menschen am Existenzminimum. 2012 kippte der Bundesgerichtshof das Geschäftsmodell in zwei Urteilen an einem Tag.

Es ist der Moment, in dem die Karte im Supermarkt nicht mehr funktioniert. Nicht wegen fehlender Deckung, sondern weil ein Gläubiger das Konto gepfändet hat.

Ab diesem Tag ist das Guthaben blockiert. Miete, Strom, Lebensmittel: nichts geht mehr, obwohl auf dem Konto Geld liegt.

Dagegen gibt es ein Werkzeug. Seit Juli 2010 sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, Pfändungsschutzkonten zu führen, kurz P-Konten.

Es ist eine der wirksamsten Verbraucherregeln überhaupt. Und ausgerechnet sie wurde jahrelang zur Einnahmequelle umgebaut.

Wie aus einem Girokonto ein Schutzraum wird

Ein P-Konto ist kein neues Konto. Es ist dein bestehendes Girokonto, das eine Zusatzfunktion bekommt, nämlich den Pfändungsschutz. Die Kontonummer bleibt, die Vereinbarungen bleiben.

§ 850k ZPO verpflichtet das Kreditinstitut, ein dort geführtes Zahlungskonto auf Verlangen als Pfändungsschutzkonto zu führen. Ausdrücklich auch dann, wenn das Konto im Minus steht.

Ist das Guthaben bereits gepfändet, kannst du die Umwandlung zum Beginn des vierten auf dein Verlangen folgenden Geschäftstages verlangen.

Vier Geschäftstage. Das ist die gesamte Zeitspanne zwischen kompletter Kontosperre und wiedergewonnener Handlungsfähigkeit. Die Umwandlung selbst muss dabei kostenfrei sein.

Auf dem P-Konto bleibt ein Grundbetrag automatisch geschützt, ohne dass du dafür zum Vollstreckungsgericht musst. Die Verbraucherzentrale nennt für den aktuellen Stand 1.590 Euro je Kalendermonat.

Wer Unterhalt zahlt oder Kindergeld bekommt, kann diesen Betrag mit Bescheinigungen erhöhen lassen. Automatisch passiert das allerdings nicht.

Nur ein einziges Konto darfst du als P-Konto führen, und das musst du dem Institut versichern. Zurückumwandeln kannst du mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende.

Die Rechnung, die nur die Ärmsten bekamen

Klingt fair, oder? Dann kam die Rechnung.

Etliche Banken und Sparkassen behandelten die Umwandlung wie ein neues Produkt. Und Produkte kosten nun einmal Geld, so die Logik.

Dabei bekommt das Konto nach Lesart der Verbraucherzentralen gar kein neues Wesen. Das bisherige Konto mit den vereinbarten Bedingungen erhält lediglich eine Zusatzfunktion.

Die Verbraucherzentrale berichtet von Aufschlägen zwischen 2 und 15 Euro monatlich, mal für die Kontoführung, mal für Überweisungen, mal für Lastschriften.

Bei der Sparkasse Bremen war es ein gesonderter Pauschalpreis von 7,50 Euro im Monat. Für Betroffene bedeutete das bis zu 3,50 Euro mehr als vorher.

3,50 Euro im Monat, das klingt nach wenig. Bei einem geschützten Betrag, von dem Miete, Strom und Essen bezahlt werden müssen, ist es das nicht.

Dazu kamen Leistungseinschränkungen. Wer vorher bequem online überwiesen hatte, durfte plötzlich nur noch beleghafte Aufträge einreichen.

Auch das Lastschriftverfahren und Funktionen des Onlinebankings wurden vielerorts gekappt. Wer den Dauerauftrag für die Miete verlor, musste jeden Monat selbst in die Filiale.

Also mehr zahlen und weniger bekommen, ausgerechnet in der Situation mit dem geringsten Spielraum. Das ist der Punkt, an dem aus einem Schutzinstrument eine Bestrafung wird.

Der Satz, an dem die Gebühr zerbrach

Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog vor Gericht. Am 13. November 2012 entschied der Bundesgerichtshof gleich in zwei Verfahren, XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11.

Die Begründung ist so kurz wie wirkungsvoll: Ein Kreditinstitut ist zur Führung eines P-Kontos gesetzlich verpflichtet.

Und wer eine gesetzliche Pflicht erfüllt, darf sich das nicht zusätzlich vergüten lassen. Sonst benachteiligt er seine Kundschaft unangemessen, und genau daran scheitert eine Klausel im AGB-Recht.

Das ist kein Detail für Fachleute. Es ist der Hebel, mit dem sich reihenweise Preisverzeichnisse aushebeln lassen.

Konkret heißt das: Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto darf das Konto nicht teurer machen, als es vorher vereinbart war.

Und wer neu ein P-Konto eröffnet, darf nicht mehr zahlen als ein Neukunde für ein Gehaltskonto mit vergleichbarem Leistungsumfang.

Am 16. Juli 2013 schob der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XI ZR 260/12 nach und festigte die Linie.

Was Betroffene tatsächlich zurückbekamen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband erwartete danach, dass Banken und Sparkassen zu Unrecht erhobene Entgelte ohne bürokratische Hürden erstatten. Von selbst überwies allerdings kaum ein Institut.

Praktisch lief das über Musterbriefe der Verbraucherzentralen. Zurückgefordert werden die unzulässig erhobenen Entgeltbestandteile ab Beginn ihrer Erhebung.

Als Nachweis dienen die Kontoauszüge aus der Zeit vor und nach der Umwandlung oder die Umwandlungsvereinbarung mit der neuen Preisangabe.

Bei 3,50 Euro im Monat über mehrere Jahre kommen dreistellige Beträge zusammen. In einem Haushalt am Existenzminimum ist das kein Rundungsfehler, sondern eine Nebenkostenabrechnung oder ein Monat Strom.

Mindestens genauso wichtig war der Nebeneffekt. Die Preisverzeichnisse wurden bereinigt, und die künstlichen Leistungseinschränkungen fielen weg.

Was die Sache nicht löst

Ein P-Konto ist kein Schuldenerlass. Die Forderung bleibt bestehen, geschützt wird nur der Grundbetrag vor dem Zugriff der Gläubiger.

Kontoführungsgebühren an sich bleiben erlaubt. Unzulässig ist allein der Aufschlag, der speziell an die Schutzfunktion anknüpft, und genau den muss man in der Preisliste erst einmal finden.

Und die Erhöhungsbeträge über den Grundfreibetrag hinaus bekommst du nicht von selbst. Dafür brauchst du eine Bescheinigung, etwa von der Familienkasse, einer Schuldnerberatung oder dem Arbeitgeber.

Wer diese Bescheinigung vergisst oder nicht einreicht, verschenkt jeden Monat Geld, das ihm eigentlich zusteht.

Die Lehre in einem Satz: Wenn ein Gesetz eine Bank zu etwas verpflichtet, darf sie dafür keine eigene Rechnung schreiben.

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