Die Kredit-Versicherung, die keiner braucht
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Beim Ratenkredit fast immer mit dabei: eine teure Restschuldversicherung, an der die Bank kräftig verdiente. Doch der Widerruf des Kredits reißt sie mit. Bei alten Verträgen oft noch heute.
Kennst du das? Du nimmst einen Ratenkredit auf, und der Berater legt dir "zur Sicherheit" noch eine Restschuldversicherung dazu.
Sie soll den Kredit abbezahlen, falls du stirbst, krank wirst oder den Job verlierst. Klingt vernünftig.
Nur: Sie war oft ein richtig schlechtes Geschäft. Für dich.
Warum sie so teuer war
Die Prämie lag häufig bei 5 bis 13 Prozent der Kreditsumme. Und weil der Beitrag als Einmalzahlung mitfinanziert wurde, zahltest du sogar noch Kreditzinsen auf die Versicherung.
Der eigentliche Skandal steckt aber woanders. Laut Finanzaufsicht BaFin kassierten Banken teils über 50 Prozent, in Extremfällen bis zu 80 Prozent der Prämie als Provision.
Ein starker Anreiz, dir das Ding zu verkaufen. Egal, ob du es brauchtest.
Dein Ausstieg: der Widerrufs-Durchgriff
Jetzt der Hebel. Kredit und Versicherung bilden meist ein verbundenes Geschäft.
Das heißt: Widerrufst du den Kredit, fällt die Versicherung nach § 358 BGB automatisch mit weg. Der BGH bestätigte das früh (Urteil vom 15. Dezember 2009, XI ZR 45/09).
Und wie beim Widerrufsjoker gilt: War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, lief die Frist nie an. Laut Finanztip enthielten über 80 Prozent der Verträge vor Mitte 2010 unzureichende Belehrungen.
Dazu kommt ein eigenes Widerrufsrecht der Versicherung, meist 30 Tage.
Der Gesetzgeber zog nach
Weil die Masche so verbreitet war, schritt der Gesetzgeber ein.
Seit dem 1. Juli 2022 ist die Provision auf maximal 2,5 Prozent gedeckelt. Und seit 2025 gilt eine 7-Tage-Karenz: Die Versicherung darf frühestens eine Woche nach dem Kredit abgeschlossen werden. Kein Koppeln mehr.
Die Lehre? Was dir "zur Sicherheit" mit in den Vertrag gelegt wird, ist manchmal vor allem eins: die Sicherheit einer fetten Provision für den Verkäufer.
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