Ein Monat statt ein Jahr: das Abo-Beben
· 4 Min. Lesezeit · 3 Quellen
Jahrzehntelang war es legal: Frist verpasst, Vertrag um ein volles Jahr verlängert. Am 1. März 2022 kippte der Gesetzgeber diese Bauart. Seitdem kostet ein verpasster Termin höchstens noch einen Monat.
Du willst raus. Du öffnest den Vertrag, suchst die Kündigungsfrist und liest dort einen Satz, der dir den Rest des Jahres verdirbt: drei Monate vor Ablauf, sonst verlängert sich alles um ein weiteres Jahr.
Und du bist ein paar Tage zu spät. Kein Fehler, kein Streit, keine Diskussion. Nur ein Datum, das vorbei ist.
Willkommen in einer Vertragsfalle, die in Deutschland jahrzehntelang völlig legal war und Millionen Haushalte gleichzeitig betraf.
Zwei Jahre Bindung, ein Jahr Nachschlag
Die Bauart war fast immer dieselbe, egal ob Zeitschrift, Partnerportal, Softwarelizenz oder Wartungsvertrag. Eine lange Mindestlaufzeit, eine lange Kündigungsfrist, und am Schluss eine stillschweigende Verlängerung.
Erlaubt war das, weil § 309 Nummer 9 BGB genau diese Bausteine zuließ. Eine Bindung von bis zu zwei Jahren ist übrigens bis heute zulässig, daran hat sich nichts geändert.
Bis Ende Februar 2022 durften Anbieter zusätzlich eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten verlangen. Und den Vertrag danach um ein volles weiteres Jahr verlängern.
Rechne das einmal zusammen. Aus zwei Jahren wurden ohne einen einzigen zusätzlichen Vertragsschluss schnell drei.
Der Anbieter musste dich dabei nicht einmal erinnern. Schweigen genügte, der Rest lief automatisch weiter, Monat für Monat, Abbuchung für Abbuchung.
Klingt nach harmlosem Kleingedruckten? Es war über Jahrzehnte das wirksamste Kundenbindungsinstrument der Republik, und es kostete die Anbieter keinen Cent.
Der Hebel war ein einziger Satz im Gesetz
Am 1. März 2022 trat der entscheidende Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Es änderte nicht eine einzelne Branche, sondern die Vorschrift, auf der alle diese Klauseln standen.
Das Bundesjustizministerium fasste die neue Lage in seiner Mitteilung vom 28. Februar 2022 zusammen: Eine Klausel über die stillschweigende Verlängerung ist nur noch wirksam, wenn sich der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit verlängert.
Und wenn dir gleichzeitig das Recht eingeräumt wird, dieses verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Beides muss zusammenkommen, sonst fällt die Klausel in sich zusammen.
Der zweite Teil der Änderung traf die Kündigungsfrist selbst. Statt drei Monaten vor Ablauf der zunächst vereinbarten Laufzeit ist zulasten des Kunden nur noch ein Monat erlaubt.
Nachlesen kannst du das im Wortlaut von § 309 Nummer 9 BGB, in den Buchstaben b und c. Es sind zwei Halbsätze, und sie haben einen ganzen Markt umgebaut.
Was Verbraucher konkret gewonnen haben
Der Gewinn ist unspektakulär und riesig zugleich. Er heißt Zeit.
Wer heute einen Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit abschließt, hat bis einen Monat vor dem Ende Bedenkzeit. Früher musste die Entscheidung schon drei Monate vor dem Ende fallen, also nach 21 Monaten und oft lange bevor man wusste, ob man das Angebot überhaupt noch braucht.
Und wer die Frist trotzdem verpasst, landet nicht mehr automatisch in einem neuen Jahresvertrag.
Er landet in einem unbefristeten Vertrag, den er in jedem beliebigen Monat mit einem Monat Frist beenden kann. Der Anbieter darf ihn nicht länger festhalten.
Aus einem verpassten Termin wird also kein verlorenes Jahr mehr, sondern höchstens ein verlorener Monat. Für viele Haushalte ist das der Unterschied zwischen ein paar Euro und einem dreistelligen Betrag.
Genau das ist der Ausbruch in diesem Fall. Kein spektakulärer Prozess, kein Aktenzeichen, keine Sammelklage, sondern eine geänderte Vorschrift, die still in Millionen bestehende Vertragsmuster hineinwirkt.
Und jetzt der Teil, der wehtut
Die neue Regel gilt nicht rückwirkend. Sie schaut auf das Datum des Vertragsschlusses, nicht auf das Datum der Verlängerung.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung mit automatischen Vertragsverlängerungen von bis zu einem Jahr.
Bei alten Verträgen, die seither nie neu abgeschlossen oder umgestellt wurden, kann die Dreimonatsfrist also immer noch wirksam im Kleingedruckten stehen. Ein Blick auf das Abschlussdatum lohnt sich deshalb immer zuerst.
Zweiter Stolperstein: Die Vorschrift sitzt im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie ist kein allgemeines Verbot, sondern eine Grenze für vorformulierte Klauseln.
Sie greift also bei Klauseln, die ein Unternehmen gegenüber Verbrauchern verwendet. Was individuell ausgehandelt wird oder zwischen zwei Unternehmen gilt, folgt anderen Maßstäben.
Dritter Punkt, und der ist ausnahmsweise eine gute Nachricht. Bei Telekommunikationsverträgen ging es sogar noch schneller.
Dort gelten die kurzen Fristen laut Verbraucherzentrale bereits seit dem 1. Dezember 2021. Und zwar nicht nur für Neuverträge, sondern ausdrücklich auch für Bestandsverträge.
Warum die alte Klausel oft trotzdem noch dasteht
Unwirksam heißt im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, dass ein Satz aus dem Papier verschwindet. Er steht weiter da, sieht amtlich aus und schüchtert genau so ein, wie er es soll.
Rechtlich gilt er trotzdem als nicht vereinbart. An seine Stelle tritt schlicht das Gesetz mit seinen kürzeren Fristen.
Das ist der Grund, warum manche Kündigung anstandslos durchgeht, obwohl das Vertragsdokument im Ordner etwas ganz anderes behauptet. Der Text, den du abgeheftet hast, ist nicht zwingend der Text, der gilt.
Seit dem 1. Juli 2022 kommt ein zweiter Hebel dazu. Bis zu diesem Datum mussten Unternehmen laut Verbraucherzentrale einen Kündigungsbutton einführen, damit online geschlossene Verträge auch online beendet werden können.
Zusammen ergibt das eine für deutsche Abo-Verhältnisse ausgesprochen ungewohnte Lage: kurze Frist, klarer Weg, unmittelbare elektronische Bestätigung.
Wer sich einmal daran gewöhnt hat, merkt ziemlich schnell, wie ungewöhnlich der alte Zustand eigentlich war.
Die Lehre in einem Satz: Schau immer zuerst nach, wann dein Vertrag geschlossen wurde, denn dieses eine Datum entscheidet darüber, ob dir ein Monat oder drei Monate bleiben.
Quellen
Dein Vertrag, dein Ausbruch?
Lade deinen eigenen Vertrag hoch. Die KI sucht nach genau solchen Punkten: Risiken, Schlupflöcher und konkrete Wege aus dem Vertrag.
Eigenen Vertrag prüfenPassend dazu
Alle Fälle zu Onlinehandel und AbosRedaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.