Krank? Raus aus dem Fitnessvertrag
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Eine schwere Krankheit macht Training unmöglich, aber der Vertrag läuft noch zwei Jahre? Dann kannst du außerordentlich kündigen. Ein bloßer Umzug reicht dafür allerdings nicht.
Du hast einen langen Fitnessvertrag und kannst plötzlich nicht mehr trainieren. Musst du trotzdem bis zum Ende zahlen?
Kommt drauf an, warum.
Der Notausgang aus wichtigem Grund
Bei Dauerverträgen gibt es immer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Das kann der Vertrag nicht ausschließen.
Eine schwere Krankheit oder dauerhafte Trainingsunfähigkeit ist so ein Grund (BGH vom 8. Februar 2012, XII ZR 42/10).
Du brauchst ein ärztliches Attest, das belegt, dass du bis zum Vertragsende nicht trainieren kannst. Eine simple Erkältung reicht nicht.
Gute Nachricht am Rande: Die Diagnose musst du dem Studio nicht verraten. Das Attest muss nur die Trainingsunfähigkeit bestätigen.
Warum Umzug nicht zählt
Jetzt der Punkt, der viele überrascht.
Ein bloßer Umzug ist kein wichtiger Grund. Das entschied der BGH klar (Urteil vom 4. Mai 2016, XII ZR 62/15).
Die Logik: Einen Umzug kannst du beeinflussen, also trägst du das Risiko. Selbst ein zwangsversetzter Soldat musste weiterzahlen.
Eine Krankheit dagegen kannst du nicht beeinflussen. Deshalb der Unterschied.
Was sich 2022 verbessert hat
Für Verträge ab dem 1. März 2022 gelten neue Regeln (§ 309 Nr. 9 BGB): höchstens 24 Monate Erstlaufzeit, und nach einer automatischen Verlängerung ist der Vertrag jederzeit mit nur einem Monat Frist kündbar.
Die alte Falle der stillschweigenden Jahresverlängerung ist damit weg.
Die Lehre? Ob du aus dem Fitnessvertrag rauskommst, hängt vom Grund ab. Was außerhalb deiner Kontrolle liegt, öffnet die Tür. Was du selbst steuerst, eher nicht.
Quellen
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