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VerbraucherrechtWiderrufBGH

8.000 Euro fürs Dating, fast alles zurück

· 5 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Eine Partnervermittlung deklarierte 90 Prozent des Honorars als "sofort erbracht", um den Widerruf auszuhebeln. Der BGH kippte den Trick. Die Kundin bekam den Großteil ihrer 8.330 Euro zurück.

Eine Kundin aus dem Raum Aachen wollte die große Liebe finden.

2018 schloss sie einen Partnervermittlungsvertrag ab. 21 Partnervorschläge sollte sie bekommen. Preis: rund 8.330 Euro.

Nach etwa einer Woche und ganzen 3 Kontakten zog sie die Reißleine und widerrief.

Und jetzt kam der Trick des Anbieters.

Der "schon alles erbracht"-Trick

In den AGB stand: Die Hauptleistung sei die einmalige Erstellung des "Partnerdepots". Bewertet mit rund 90 Prozent des Honorars. Und die sei sofort zu Beginn komplett erbracht.

Heißt übersetzt: Widerruf hin oder her, das meiste Geld sei weg.

Clever, oder? Zu clever.

Was der BGH sagte

Am 6. Mai 2021 kassierte der BGH diese Klausel (Az. III ZR 169/20).

Die eigentliche Hauptleistung sei nicht das Anlegen einer Datenbank. Sondern die laufende Zusendung der konkreten Partnervorschläge über die Vertragszeit.

Und die war beim Widerruf kaum erbracht.

Der Anbieter darf deshalb nur zeitanteiligen Wertersatz verlangen. Also den Preis, umgelegt auf die Laufzeit, mal die paar tatsächlich genutzten Tage. Nicht den vollen Betrag, nicht eine fette Anfangspauschale.

Der BGH stützte sich dabei auf ein EuGH-Urteil zu genau dieser Masche (Fall Parship).

Das Ergebnis

Von den gezahlten rund 8.330 Euro bekam die Kundin 7.139 Euro zurück. Abgezogen wurden nur etwa 1.191 Euro für die drei Vorschläge. Und selbst das deutete der BGH als eher zu hoch an.

Ein Detail, das du kennen solltest: Wertersatz kann der Anbieter überhaupt nur verlangen, wenn du ausdrücklich wolltest, dass er vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist loslegt.

Fehlt dieser ausdrückliche Startwunsch oder war die Widerrufsbelehrung falsch? Dann kann sogar der komplette Betrag zurück.

Die Lehre? Ein Vertrag, der schon bezahlt und "erbracht" ist, ist längst nicht verloren. Der Widerruf ist stärker, als die AGB dir weismachen wollen.

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Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.