"Sie haben gewonnen!" Dann zahlt auch
· 5 Min. Lesezeit · 2 Quellen
Diese Werbebriefe kennt jeder: angeblich 10.000 Euro gewonnen. Was kaum jemand weiß: Wer so einen Gewinn verspricht, muss ihn laut Gesetz tatsächlich auszahlen.
"Herzlichen Glückwunsch! Sie haben 10.000 Euro gewonnen!"
So ein Brief landet im Briefkasten. Du denkst: reine Masche, um mich zum Bestellen zu bringen. Und legst ihn weg.
Aber halt. Genau hier gibt dir das Gesetz einen überraschend scharfen Hebel.
Der Paragraph, den die Firmen fürchten
§ 661a BGB sagt sinngemäß: Wer einem Verbraucher eine Gewinnzusage schickt und den Eindruck erweckt, er habe gewonnen, muss diesen Preis auch leisten.
Lies das nochmal. Muss ihn leisten.
Das ist kein Schadensersatz und keine Strafe. Es ist ein echter Anspruch auf Auszahlung des versprochenen Gewinns.
Und das Beste: Du musst dafür nichts bestellt haben. Der Anspruch entsteht allein durch die Zusendung.
Warum es diesen Paragraphen gibt
Er kam im Jahr 2000, weil vor allem ausländische Versandhäuser massenhaft solche Briefe nach Deutschland schickten.
Der BGH stellte sich klar auf die Seite der Verbraucher. Du kannst sogar an deinem eigenen Wohnort klagen (BGH vom 16. Oktober 2003, III ZR 106/03).
Auch wer sich hinter falschen Absendern oder Briefkastenfirmen versteckt, haftet, wenn er als Veranlasser erkennbar ist.
Der Haken in der Praxis
Ganz ehrlich: Die Durchsetzung ist oft mühsam.
Die Absender sitzen im Ausland, nutzen Briefkastenadressen oder sind plötzlich pleite. Trotzdem gibt es viele erfolgreiche Klagen.
Die Lehre? Ein vollmundiges Versprechen kann rechtlich bindend sein, auch wenn es als plumpe Werbung gedacht war. Wer den Mund zu voll nimmt, muss manchmal liefern.
Dein Vertrag, dein Ausbruch?
Lade deinen eigenen Vertrag hoch. Die KI sucht nach genau solchen Punkten: Risiken, Schlupflöcher und konkrete Wege aus dem Vertrag.
Eigenen Vertrag prüfenPassend dazu
Alle Fälle zu Onlinehandel und AbosRedaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.