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An der Haustür unterschrieben? 14 Tage raus

· 5 Min. Lesezeit · 3 Quellen

Der Vertreter war überzeugend, jetzt hast du einen Vertrag am Hals, den du nie wolltest. An der Haustür, auf der Straße oder der Kaffeefahrt gilt: 14 Tage Widerruf. Bei fehlender Belehrung sogar ein Jahr.

Es klingelt. Ein freundlicher Vertreter steht vor der Tür. Eine Stunde später hast du unterschrieben.

Und abends fragst du dich: Was habe ich da eigentlich gemacht?

Gute Nachricht: Du sitzt nicht fest.

Der 14-Tage-Notausgang

Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, kannst du widerrufen (§ 312g BGB). An der Haustür, auf der Straße, auf einer Kaffeefahrt.

Die Frist: 14 Tage. Ohne Angabe von Gründen.

Ein wichtiges Detail: Nur die Ware zurückschicken reicht nicht. Du musst den Widerruf klar erklären, am besten schriftlich per Einschreiben.

Der Turbo bei fehlender Belehrung

Und jetzt wird es stark.

Hat der Verkäufer dich nicht korrekt über dein Widerrufsrecht belehrt? Dann verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.

Ein ganzes Jahr, um auszusteigen.

Kaffeefahrten: die verschärften Regeln

Seit dem 28. Mai 2022 sind die Daumenschrauben angezogen (§ 56a GewO).

Veranstalter müssen die Fahrt vorher anmelden. Sie dürfen keine Gratisgeschenke mehr in der Werbung versprechen.

Und bestimmte Produkte sind auf Kaffeefahrten komplett verboten: Finanzprodukte wie Versicherungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel.

Ein praktischer Tipp der Verbraucherzentrale: Nimm wenig Bargeld mit, lass Karten zu Hause und leiste keine Anzahlung. Denn gezahltes Geld zurückzuholen ist mühsamer als ein simpler Widerruf.

Die Lehre? Eine Unterschrift unter Druck ist keine Falle für die Ewigkeit. Der Gesetzgeber gibt dir bewusst Zeit zum Nachdenken.

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Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.