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KaufrechtSchadensersatzEuGH & BGH

Dieselgate, die zweite Welle

· 7 Min. Lesezeit · 2 Quellen

Nach dem VW-Skandal kam das Thermofenster. Und mit ihm ein neuer Anspruch: Diesmal reicht schon Fahrlässigkeit des Herstellers. Betroffene bekommen 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurück, ganz ohne Betrugsnachweis.

Du dachtest, der Dieselskandal sei vorbei? Er ging in die zweite Runde. Und die betrifft viel mehr Autos als nur die alten VW.

Das Stichwort heißt Thermofenster.

Was das ist

Ein Thermofenster ist eine Software, die die Abgasreinigung nur in einem engen Temperaturbereich voll laufen lässt, oft nur zwischen etwa 17 und 34 Grad.

Die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland liegt bei rund 10,5 Grad. Heißt: Die volle Reinigung läuft im echten Leben fast nie.

Rechtlich gilt das als unzulässige Abschalteinrichtung. Betroffen sind Millionen Diesel quer durch fast alle Hersteller, nicht nur der alte VW-Motor.

Warum die alten Klagen scheiterten

Bei den ersten VW-Fällen brauchte man Vorsatz und Sittenwidrigkeit (§ 826 BGB). Beim Thermofenster ließ sich der Vorsatz meist nicht beweisen. Also verloren viele Kläger.

Dann kam der EuGH und drehte das Blatt.

Der Wendepunkt

Am 21. März 2023 entschied der EuGH (C-100/21): Die EU-Typgenehmigungsregeln schützen auch den einzelnen Käufer. Und dafür reicht schon Fahrlässigkeit des Herstellers.

Der BGH setzte das am 26. Juni 2023 in deutsches Recht um (Az. VIa ZR 335/21). Neue Grundlage: § 823 Abs. 2 BGB. Kein Betrugsnachweis mehr nötig.

Was du bekommst

Der BGH nennt es Differenzschaden: zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises.

Anders als bei den alten VW-Fällen gibst du das Auto nicht zurück. Du behältst es und bekommst die prozentuale Differenz. Nutzung und Restwert werden angerechnet, aber ein Mindestbetrag bleibt dir sicher.

Und die Beweislast? Die liegt beim Hersteller. Er muss belegen, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig handelte.

Die Lehre? Wenn ein Gericht wie der EuGH die Spielregeln ändert, können plötzlich Ansprüche aufleben, die eben noch aussichtslos schienen.

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