100 Euro fürs Datenleck
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Millionen Handynummern landeten durch ein Facebook-Leck im Netz. Der BGH entschied 2024: Schon der Kontrollverlust über deine Daten ist ein Schaden. Rund 100 Euro, ohne dass du weitere Folgen beweisen musst.
2021 tauchten die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern im Netz auf. Darunter Millionen aus Deutschland.
Wie das ging? Unbekannte nutzten die Kontakt-Import-Funktion aus, probierten massenhaft Telefonnummern durch und ordneten sie echten Profilen zu. Man nennt das Scraping.
Vielleicht warst du dabei. Und die Frage war: Kann man dafür überhaupt etwas verlangen, wenn kein konkreter Schaden entstanden ist?
Der BGH sagt Ja
Am 18. November 2024 kam die Grundsatzentscheidung (Az. VI ZR 10/24).
Die Kernaussage ist stark: Schon der bloße Verlust der Kontrolle über deine persönlichen Daten ist ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO.
Lies das nochmal. Du musst keinen Missbrauch, keinen finanziellen Verlust, keine konkreten Folgen nachweisen. Der Kontrollverlust allein reicht.
Wie viel es gibt
Der BGH hielt einen Betrag von etwa 100 Euro für angemessen. Nicht die Welt, aber eine klare Ansage.
Und wenn du zusätzlich konkrete Sorgen oder Beeinträchtigungen darlegen kannst, kann mehr drin sein.
Interessant: Das war das erste Verfahren einer neuen Art (Leitentscheidungsverfahren), das gezielt eine Frage für tausende gleiche Klagen klären soll. Die Wirkung reicht also weit über den Einzelfall hinaus.
Der BGH folgt damit der Linie des EuGH. Der Kontrollverlust als Schaden ist keine deutsche Sonderidee, sondern europäischer Standard.
Die Lehre? Deine Daten haben einen Wert, auch wenn du den Verlust nicht sofort spürst. Und wer schlampig damit umgeht, kann dafür zahlen müssen.
Quellen
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