Inkasso? Nicht jede Gebühr musst du zahlen
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Ein Inkassobrief macht aus 30 Euro Schuld schnell 120. Doch Inkassokosten sind gedeckelt. Und ist die Forderung selbst unberechtigt, schuldest du auch die Gebühren nicht.
Ein Inkassobüro schreibt dich an. Aus einer kleinen offenen Rechnung ist plötzlich ein Vielfaches geworden, gespickt mit Gebühren, Auslagen und Zinsen.
Sieht bedrohlich aus. Aber vieles davon musst du dir gar nicht gefallen lassen.
Zwei Fragen zuerst
Frage eins: Ist die Hauptforderung überhaupt berechtigt? Gibt es keinen wirksamen Vertrag oder hast du längst gezahlt, dann schuldest du weder die Forderung noch die Inkassokosten. Ein Widerspruch per Einschreiben ist hier dein Werkzeug.
Frage zwei: Stimmt die Höhe der Gebühren? Denn die sind gedeckelt.
Der Deckel für Inkassokosten
Inkassokosten sind nur als notwendige Rechtsverfolgungskosten ersatzfähig, und nur bis zur Höhe, die auch ein Anwalt abrechnen dürfte (§ 4 Abs. 5 RDGEG).
Seit der Inkasso-Reform am 1. Oktober 2021 wurden diese Sätze weiter gesenkt. Bei einer unbestrittenen Forderung gilt oft nur eine reduzierte Gebühr. Kleinstforderungen bis 50 Euro dürfen höchstens rund 30 Euro Inkassokosten auslösen.
Nicht erlaubt sind zum Beispiel Kontoführungsgebühren des Inkassobüros. Die gehören zu dessen normalem Geschäft. Die Auslagenpauschale ist auf 20 Euro begrenzt, Verzugszinsen auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszins.
Was du tun kannst
Prüf, ob das Büro überhaupt registriert ist, im Rechtsdienstleistungsregister online.
Du kannst gezielt nur die überhöhten Kosten zurückweisen und trotzdem die berechtigte Hauptforderung zahlen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür sogar einen kostenlosen Inkasso-Check.
Die Lehre? Ein Inkassobrief ist kein Gerichtsurteil. Prüf die Forderung und die Gebühren getrennt, oft schrumpft die Summe erheblich.
Quellen
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