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Werkstatt teurer als der Kostenvoranschlag?

· 5 Min. Lesezeit · 3 Quellen

Der Kostenvoranschlag sagte 800 Euro, die Rechnung will 1.400. Bei wesentlicher Überschreitung ohne Vorwarnung musst du die Mehrkosten oft nicht zahlen. Und darfst sogar kündigen.

Du gibst dein Auto in die Werkstatt. Der Kostenvoranschlag: rund 800 Euro. Klingt fair, du sagst zu.

Bei der Abholung liegt die Rechnung bei 1.400 Euro. Niemand hat dich vorher gefragt. Musst du das schlucken?

Oft nicht.

Was ein Kostenvoranschlag wirklich ist

Ein einfacher Kostenvoranschlag ist eine Schätzung ohne Gewähr für die Richtigkeit (§ 649 BGB). Eine gewisse Abweichung nach oben ist also erlaubt.

Aber eben nur eine gewisse. Als Faustregel gilt in Rechtsprechung und Beratung eine wesentliche Überschreitung ab etwa 15 bis 20 Prozent. Eine starre Grenze ist das nicht. Je höher der absolute Betrag, desto eher zählt schon weniger.

Und ganz wichtig: Zeichnet sich die Überschreitung ab, muss die Werkstatt dir das unverzüglich anzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Sie darf nicht einfach weiterschrauben und dich vor vollendete Tatsachen stellen.

Deine Optionen bei einer Überschreitung

Meldet sich die Werkstatt rechtzeitig, hast du die Wahl. Du kannst den Auftrag aus diesem Grund kündigen und zahlst dann nur die bereits geleistete Arbeit (§ 645 BGB). Oder du setzt eine Kostenhöchstgrenze, an die sich die Werkstatt halten muss.

Meldet sie sich nicht und legt einfach los? Dann kannst du die nicht angekündigten Mehrkosten regelmäßig verweigern. Wer nicht rechtzeitig warnt, bleibt auf den Extras sitzen.

Wer muss was beweisen

Hier liegt dein Vorteil. Die Werkstatt muss beweisen, dass sie dich rechtzeitig informiert und deine Zustimmung eingeholt hat. Nicht du musst das Gegenteil belegen.

Deshalb der wichtigste Praxistipp: Alles schriftlich. Ein mündlicher Kostenvoranschlag ist kaum durchsetzbar, verbindlich ist für die Werkstatt vor allem der schriftliche.

Ein Trick für den Ernstfall: Gibt die Werkstatt dein Auto nur gegen Zahlung heraus, schreib auf die Quittung Zahlung unter Vorbehalt. So kannst du zu viel Gezahltes später zurückfordern.

Festpreis ist etwas anderes

Achtung bei der Abgrenzung. Hast du einen Festpreis oder eine Kostengarantie vereinbart, darf der Preis gar nicht überschritten werden. Auch nicht um kleine Prozente. Jeder Cent darüber geht dann zu Lasten der Werkstatt.

Die Lehre? Ein Kostenvoranschlag ist keine Blankovollmacht fürs teure Überraschen. Ohne rechtzeitige Warnung bleibt die Werkstatt oft auf ihren Mehrkosten sitzen.

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Redaktionelle Aufbereitung. Bildung, keine Rechtsberatung.