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Viagogo: Wenn dein Konzertticket am Einlass plötzlich nichts mehr wert ist

· 4 Min. Lesezeit · 7 Quellen

Du kaufst ein Ticket fuer dein Lieblingsspiel auf Viagogo, zahlst drauf und stehst am Stadiontor trotzdem draussen. Gleich mehrere Bundesligavereine und Verbraucherschuetzer haben die Plattform deshalb verklagt und gewonnen.

Stell dir vor, du willst unbedingt zum Spiel deines Vereins. Der offizielle Vorverkauf ist laengst durch, aber auf Viagogo findest du noch Karten. Teurer als der Aufdruck, klar, aber du zahlst trotzdem, weil die Anzeige sagt: nur noch wenige Tickets verfuegbar.

Am Stadiontag stehst du am Einlass, dein Ticket wird gescannt und der Ordner schuettelt den Kopf. Die Karte ist gesperrt. Du kommst nicht rein, obwohl du dafuer bezahlt hast, teils deutlich mehr als der reguläre Preis war.

Genau dieses Muster hat mehrere deutsche Bundesligaclubs und die Verbraucherzentralen so genervt, dass sie vor Gericht gezogen sind. Und sie haben nicht nur einmal gewonnen.

Der Hintergrund: Viele Bundesligavereine verbieten in ihren Ticket-AGB den gewerblichen Weiterverkauf ueber nicht autorisierte Plattformen. Wird eine Karte trotzdem darueber gehandelt, kann der Verein sie sperren, damit Originalkaeufer nicht durch Zweitverkaeufer verdraengt werden und die Preise nicht explodieren.

Viagogo hat lange Zeit Tickets fuer Bundesligaspiele angeboten, ohne fuer Kaeufer klar erkennbar zu machen, dass diese Karten am Einlass wertlos sein koennen. Wer auf der Seite bestellte, sah ein hohes Preisschild und eine knappe Verfuegbarkeitsanzeige, aber keinen deutlichen Warnhinweis zur moeglichen Sperrung.

FC St. Pauli und der 1. FC Union Berlin klagten deswegen gegen Viagogo. Am 2. Januar 2026 entschied das Landgericht Hamburg, Kammer 15 fuer Handelssachen, im Verfahren mit dem Aktenzeichen 415 HKO 73/24 zugunsten von St. Pauli.

Das Gericht stuetzte sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, konkret auf Paragraf 5 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 sowie Paragraf 5a UWG. Es sah eine wesentliche Information vorenthalten: dass das gekaufte Ticket moeglicherweise gar nicht zum Stadionbesuch berechtigt.

Viagogo muss seitdem beim Verkauf von St. Pauli-Tickets deutlich darauf hinweisen, dass ein auf der Plattform erworbenes Ticket ungueltig sein kann. Faktisch laeuft das auf ein Verkaufsverbot hinaus, denn kaum jemand kauft ein Ticket, bei dem klar dabeisteht, dass es am Einlass abgelehnt werden koennte.

Der 1. FC Union Berlin hatte schon vorher einen aehnlichen Erfolg erzielt. Das Landgericht Berlin II entschied am 23. Oktober 2024 im Verfahren 91 O 56/24 vergleichbar und verpflichtete Viagogo zu Transparenzhinweisen bei Ticketangeboten und in der Werbung fuer Union-Spiele.

Noch einen Schritt weiter ging der FC Bayern Muenchen. Das Landgericht Muenchen I urteilte am 26. Juli 2024 im Verfahren 37 O 2100/22, dass Viagogo sogenannte Leerverkaeufe von Bayern-Tickets unterlassen muss.

Leerverkaeufe bedeuten: Die Plattform bot Karten an und zeigte eine eingeschraenkte Verfuegbarkeit an, obwohl der Verein diese Tickets zum Zeitpunkt des Angebots noch gar nicht ausgegeben hatte. Verkauft wurde also auf Verdacht, dass sich spaeter irgendwo eine echte Karte finden laesst, nicht ein tatsaechlich vorhandenes Ticket.

Das Gericht stufte genau diese Verknappungshinweise als irrefuehrend ein, weil sie bei Kaeufern den Eindruck eines realen, feststehenden Angebots erwecken, obwohl es sich um ein Spekulationsgeschaeft handelt. Wer auf ein Angebot mit dem Hinweis nur noch wenige Plaetze klickt, geht eben davon aus, dass diese Plaetze existieren.

Und was bedeutet Verfuegbarkeit rechtlich ueberhaupt? Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1 UWG zaehlt Angaben zur Verfuegbarkeit einer Ware oder Dienstleistung ausdruecklich zu den Merkmalen, ueber die ein Unternehmen Verbraucher nicht taeuschen darf. Ein erfundener Countdown oder eine erfundene Restmenge faellt also direkt unter diese Vorschrift.

Paragraf 5a UWG ergaenzt das um die Pflicht, wesentliche Informationen nicht zu verschweigen oder nur unklar darzustellen. Dass ein Ticket ungueltig werden kann, weil der ausrichtende Verein Weiterverkauf ueber diese Plattform untersagt, ist genau so eine wesentliche Information.

Schon 2018 hatte der vzbv als Marktwaechter Digitale Welt Viagogo verklagt, unter anderem wegen mangelnder Transparenz darueber, dass es sich um einen Zweitmarkt und nicht um den offiziellen Vorverkauf handelt, und wegen einer 100-Prozent-Garantie, die in den AGB stark eingeschraenkt war.

Im April 2026 legten der vzbv, die Verbraucherzentrale Bayern und der Konzertveranstalterverband BDKV mit einer gemeinsamen Pressemitteilung nach. Sie dokumentierten Preisaufschlaege von 250 Prozent und mehr auf Zweitmarktplattformen wie Viagogo und StubHub und forderten gesetzliche Transparenzpflichten fuer den Originalpreis sowie eine klare Kennzeichnung der Anbieter.

Ein Drittel der befragten Fans gab laut dieser Pressemitteilung an, schon einmal mit Ticketbetrug in Berührung gekommen zu sein. Das zeigt: Es geht nicht nur um ueberhoehte Preise, sondern auch um Tickets, die am Ende schlicht nicht funktionieren.

Was heisst das fuer dich, wenn du schon mal ein gesperrtes Ticket in der Hand hattest? Du kannst grundsaetzlich eine Rueckerstattung vom Verkaeufer oder von Viagogo selbst verlangen, weil eine Ware geliefert wurde, die ihren Zweck nicht erfuellt.

Wichtig dabei: Der Verein selbst erstattet dir in der Regel nicht den ueberhoehten Zweitmarktpreis, sondern hoechstens den regulaeren Ticketpreis fuer verbliebene Restkarten. Den Aufschlag, den du an den Wiederverkaeufer gezahlt hast, musst du bei Viagogo oder dem privaten Verkaeufer einfordern.

Die Urteile aus Hamburg, Berlin und Muenchen sind noch nicht in jedem Fall rechtskraeftig, das Muenchener Urteil zum Beispiel ausdruecklich nicht. Aber die Richtung ist eindeutig: Wer als Plattform mit knapper Verfuegbarkeit wirbt, muss auch tatsaechlich etwas Reales anbieten, und wer weiss, dass ein Ticket ungueltig werden kann, muss das sagen.

Fuer dich als Kaeufer bleibt die einfachste Lehre daraus: Ein knapper Verfuegbarkeitsbalken auf einer Zweitmarktseite ist kein Beweis dafuer, dass ein Ticket echt und gueltig ist. Er ist manchmal nur ein Verkaufsargument, das Gerichte inzwischen mehrfach als irrefuehrend eingestuft haben.

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